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Richtige Antworten auf den Fragebogen zur Waffenerlaubnis.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.02
Umgang mit einer Schusswaffe hat...
A) wer damit schießt.
B) wer die Waffe verbringt oder mitnimmt.
C) wer die Waffe unbrauchbar macht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.04
Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?
A) Armbrust
B) Druckluftgewehr mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“
C) Doppelflinte
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.05
Welche der hier genannten Gegenstände sind Schusswaffen, bzw. ihnen gleichgestellte Gegenstände im Sinne des Waffengesetzes?
A) Soft-Air-Waffen mit einer Geschossenergie über 0,5 Joule
B) Waffen mit einer Mündungsenergie von weniger als 7,5 Joule, bei denen die Geschosse durch Federdruck durch einen Lauf getrieben werden
C) Präzisionsschleudern
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.06
Welche der aufgeführten Waffen ist eine halbautomatische Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?
A) Single-Action-Revolver
B) Selbstladepistole
C) Doppelflinte
D) Double-Action Revolver
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.07
Ein Double-Action-Revolver ist im Sinne des Waffenrechts...
A) eine vollautomatische Waffe.
B) keine halbautomatische Waffe.
C) eine halbautomatische Waffe.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.08
Wie ist ein Revolver im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20 waffenrechtlich einzuordnen?
A) WBK-pflichtige Schusswaffe
B) Für Personen ab 18 Jahren frei erwerbbar
C) Kann mit einem kleinen Waffenschein erworben werden
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.10
Was ist die Schließfeder der großkalibrigen Pistole waffenrechtlich gesehen?
A) Ein Zubehörteil der Schusswaffe ohne waffenrechtliche Bedeutung.
B) Ein wesentlicher, erlaubnispflichtiger Teil der Schusswaffe.
C) Ein wesentlicher, beschusspflichtiger Teil der Schusswaffe.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.11
Erläutern Sie den Begriff „Waffe“ im Sinne des WaffG!
A) Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände.
B) Tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
C) Tragbare Gegenstände, die ohne dafür bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen und die im Waffengesetz genannt sind.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.12
Wie unterscheidet das Waffengesetz Langwaffen und Kurzwaffen?
A) Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet.
B) Schusswaffen, die eine Gesamtmindestlänge von 60 cm unterschreiten oder bei denen die Lauflänge kleiner als 30 cm ist, werden als Kurzwaffe bezeichnet.
C) Kurzwaffen haben maximal eine Länge von 20 cm.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.13
Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe/ verbotener Gegenstand? (Hinweis: Vollständige Aufzählung s. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz)
A) Blasrohr, Harpune, Armbrust
B) halbautomatisches Gewehr / halbautomatische Pistole
C) Schlagring, Stockdegen, Würgeholz (Nun-Chaku)
D) Wurfsterne, bestimmte Hartkernmunition, bestimmte Leuchtspurmunition
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.14
Welcher der nebenstehend aufgeführten Gegenstände ist eine verbotene Waffe?
A) Samuraischwert
B) feststehendes Messer mit einer Klinge von mehr als 8,5 cm
C) Vorderschaftrepetierflinte mit einer Lauflänge unter 45 cm
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.15
Bei welchen der aufgeführten Beispiele handelt es sich um „verbotene Waffen“?
A) Schusswaffen mit Schalldämpfer
B) Schusswaffen, die Reihenfeuer (Dauerfeuer) schießen.
C) Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten.
D) Vorderschaftrepetierflinten deren Gesamtlänge in der kürzesten Verwendungsform weniger als 95 cm beträgt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.16
Welche der nachfolgend genannten Gegenstände sind gemäß Waffengesetz verboten?
A) Schalldämpfer
B) Distanz-Elektroimpulsgeräte
C) für Schusswaffen bestimmte Zielscheinwerfer
D) Kleinkaliberpatronen mit Leuchtspurgeschossen
E) Teleskopschlagstöcke
F) Büchsenpatronen mit Treibspiegelgeschossen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.17
Welche Gegenstände zählen zu den verbotenen Waffen?
A) Feuerwaffen mit Dauerfeuereinrichtung
B) Spielzeugwaffen
C) Schusswaffen mit Schalldämpfer
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.18
Erlaubnispflichtig, jedoch keine verbotene Waffe ist...
A) ein Fallmesser.
B) eine vollautomatische Pistole.
C) eine zivile halbautomatische Schusswaffe, die wie eine vollautomatische Kriegswaffe aussieht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.19
Welches sind wesentliche Teile von Schusswaffen?
A) der Lauf
B) das Magazin
C) der Verschluss
D) das Griffstück mit Auslösemechanismus bei Kurzwaffen
E) die Trommel eines Revolvers
F) das Gehäuse bei Langwaffen
G) das Zielfernrohr
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.20
Was ist ein Schalldämpfer waffenrechtlich gesehen?
A) Der Schalldämpfer ist ein verbotener Gegenstand.
B) Der Schalldämpfer ist immer erlaubnisfreies Zubehör.
C) Der Schalldämpfer für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe steht waffenrechtlich der Schusswaffe gleich für die sie bestimmt ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.21
Mit welchen Gegenständen (in Verbindung mit einer Schusswaffe) ist der Umgang verboten?
A) Zielscheinwerfer
B) Leuchtpunktvisiere für Kurzwaffen
C) Nachtzielgeräte
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.22
Mit welcher Munition der Bezeichnung „9 mm Luger“ ist der Umgang verboten?
A) Hohlspitzpatronen
B) Kleinschrotpatronen
C) Leuchtspurpatronen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.23
Mit welcher Munition ist der Umgang verboten?
A) Kleinschrotmunition für Kartuschenlager bis 12,5 mm (sog. Grenaille-Patronen)
B) Patronenmunition mit Vollmantelgeschossen, bei denen die Geschossspitze entfernt wurde, so dass der Bleikern freiliegt
C) Patronenmunition mit Treibspiegelgeschossen für Waffen mit gezogenen Läufen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.24
Ist eine Patrone mit WadcutterGeschoss verbotene Munition?
A) Ja, denn es handelt sich um ein Dum-Dum-Geschoss.
B) Nein, es ist Scheibenmunition.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.25
Welche der hier genannten Gegenstände sind keine „wesentlichen Teile“ von Schusswaffen im Sinne des Waffengesetzes?
A) Wechseltrommel für Revolver
B) Klappschaft für Flinten
C) Ersatzmagazin für Büchsen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.26
Welche der hier genannten Waffen ist ein Einzellader im Sinne des Waffengesetzes?
A) halbautomatische Pistole
B) Doppelflinte
C) Schreckschussrevolver
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.27
Welche der hier genannten Waffen sind Mehrlader im Sinne des Waffengesetzes?
A) Double-Action-Revolver
B) Repetierbüchse
C) Doppelflinte
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.28
Zu welcher Waffenart im Sinne des Waffengesetzes zählt eine Unterhebel-Repetierbüchse (lever-action)?
A) Einzelladerwaffen
B) Repetierwaffen
C) halbautomatische Waffen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.29
Was zählt zu den Geschossen im Sinne des Waffengesetzes?
A) Platzpatronen
B) Bleirundkugeln für Vorderlader
C) CO2 - Kartuschen für Druckluftwaffen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.31
Welche Munitionsarten sind vom Waffengesetz erfasst?
A) Patronenmunition
B) hülsenlose Munition
C) pyrotechnische Munition
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.32
Zur Munition im Sinne des Waffengesetzes zählen:
A) Stahlkugeln für Präzisionsschleudern
B) Patronenmunition Kaliber .38 Special
C) .177 (4,5 mm) Rundkugeln
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.33
Welche der hier genannten Gegenstände sind Munition im Sinne des Waffengesetzes?
A) Hohlspitzgeschosse für Kurzwaffen
B) Armbrustbolzen
C) Schrotpatronen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.34
Welcher der hier genannten Gegenstände ist keine Munition im Sinne des Waffengesetzes?
A) Geschosse für Druckluftgewehre (Diabolos)
B) Platzpatronen für Schreckschusswaffen
C) Zündhütchen für Vorderladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussion)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.35
Welche der nachfolgend genannten Beispiele sind Kartuschenmunition im Sinne des Waffengesetzes?
A) Platzpatronen
B) Munition mit Betäubungsmittel für die Distanzinjektion
C) Zentralfeuerpatronen mit wiederladbaren Hülsen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.37
Was bedeutet „erwerben“ einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?
A) Abschluss eines Kaufvertrages
B) Einsetzen als Erbe im Testament
C) Erlangen der tatsächlichen Gewalt über die Waffe
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.38
Wer ist Erwerber einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes?
A) Der Dieb, der die Waffe stiehlt.
B) Derjenige, der in einem Waffengeschäft lediglich den Kaufvertrag für eine Waffe unterschreibt.
C) Der Finder, wenn er die Waffen an sich nimmt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.39
Sie wollen ihren Revolver mit dem Ihres Schützenkameraden dauerhaft tauschen, was müssen sie dabei beachten?
A) Beide haben eine Erlaubnis zum Erwerb (Voreintrag) der jeweiligen Waffe zu beantragen.
B) Die Waffen können getauscht werden. Dies ist aber der zuständigen Behörde innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen.
C) Es handelt sich um ein gegenseitiges Überlassen und Erwerben.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.40
Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Gesetzes erworben?
A) Bei unrechtmäßiger Aneignung.
B) Waffenrechtlicher Erwerb liegt erst bei behördlichem Eintrag der Waffe in die WBK vor.
C) Wenn der Waffenhändler dem Schützen die Waffe im Geschäft übergibt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.41
Wer erwirbt eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
A) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe erlangt.
B) Jeder, der sich die Waffe für einen Zeitraum von weniger als 4 Wochen ausleiht.
C) Jeder, der die tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.42
Wann „erwirbt“ der Käufer eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes?
A) Bei dem Abschluss eines Kaufvertrages.
B) Bei der Vorlage der Waffenbesitzkarte des Käufers zum Eintrag der Waffe bei seiner zuständigen Behörde.
C) Bei der Aushändigung der Waffe durch den Verkäufer.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.43
Was bedeutet „Überlassen“ einer Schusswaffe?
A) Vererben einer Schusswaffe (nach dem Tod).
B) Wer einem anderen die tatsächliche Gewalt darüber einräumt.
C) Verleihen einer Vereinswaffe (für wenige Tage) an einen anderen Verein.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.44
Wer ist sachkundig im Sinne des Waffengesetzes?
A) Derjenige, der vor einem Prüfungsausschuss die Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt hat.
B) Soldaten, die mehrere Jahre mit Wartung, Pflege und Lagerung von Handfeuerwaffen betraut waren.
C) Derjenige, der erfolgreich seine Gesellenprüfung im Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.46
„Führen“ im Sinne des Waffengesetzes bedeutet Ausübung der tatsächlichen Gewalt...
A) in der eigenen Wohnung.
B) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums.
C) durch den Waffenhändler im Geschäftsraum.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.47
„Führen“ im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn die Waffe...
A) in der eigenen Wohnung im Holster getragen wird.
B) im Treppenhaus eines fremden Mehrfamilienhauses im Holster getragen wird.
C) im eigenen PKW in der offenen Seitenablage transportiert wird.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.48
Durch wen und wie wird die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Person festgestellt?
A) Die Zuverlässigkeit wird von der zuständigen Behörde geprüft.
B) Es werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und einer Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle eingeholt. Zudem werden Auskünfte bei den zuständigen Verfassungsschutzämtern eingeholt.
C) Die Zuverlässigkeit wird durch die persönliche Vorstellung bei der örtlichen Behörde festgestellt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.49
Wer ist im Sinne des Waffengesetzes in der Regel nicht mehr zuverlässig?
A) Jeder, der wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt wurde.
B) Jeder, der wegen der Begehung von zwei verschiedenen vorsätzlichen Straftaten zu Geldstrafen in Höhe von jeweils 30 Tagessätzen verurteilt wurde.
C) Jeder, der wegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Führerschein für mehr als 60 Tage abgeben musste.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.50
Wer ist im Sinne des Waffengesetzes nicht geeignet?
A) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er abhängig von berauschenden Mitteln ist.
B) Jeder, der aus einem anerkannten Schießsportverband ausgeschlossen wurde.
C) Jeder, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass er aufgrund in der Person liegender Umstände mit Waffen oder Munition unsachgemäß umgehen wird.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.52
Wer verfügt im Sinne des Waffengesetzes nicht über die erforderliche persönliche Eignung zum Waffenbesitz.
A) Grundsätzlich alle Personen unter 25 Jahren, wenn sie kein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige und körperliche Eignung vorlegen können.
B) Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie psychisch krank oder debil sind.
C) Personen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie alkoholabhängig sind.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.53
Was versteht man unter dem „Verbringen“ im Sinne des WaffG?
A) Waffen oder Munition verbringt, wer diese über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des WaffG zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lässt oder selbst transportiert.
B) Waffen werden dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat mit einem Europäischen Feuerwaffenpass verbracht.
C) Waffen werden mit einem Europäischen Feuerwaffenpass zu einer Schießsportveranstaltung in einem anderen Mitgliedstaat mitgenommen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.54
Was versteht man unter dem Begriff „Europäischer Feuerwaffenpass“?
A) Einen europaweit gültigen Waffenschein für gefährdete Personen, die gegenüber dem Bundesverwaltungsamt ein besonderes Schutzbedürfnis glaubhaft gemacht haben.
B) Eine europaweit gültige Waffenbesitzkarte, die die Waffenmitnahme auf Reisen in Mitgliedstaaten der EU gestattet.
C) Ein von der EU standardisiertes Waffenbesitzdokument (gegebenenfalls ist vor der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat dessen Erlaubnis zur Mitnahme einzuholen).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.55
Eine Schusswaffe ist „zugriffsbereit“ im Sinne des Waffengesetzes, ...
A) wenn sie unmittelbar, also mit wenigen schnellen Handgriffen, in Anschlag gebracht werden kann.
B) wenn sie im abgeschlossenen Koffer im Kfz untergebracht ist.
C) wenn sie ungeladen in der verschlossenen Schublade liegt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.58
Wann ist eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „schussbereit“?
A) Wenn sie griffbereit, aber ungeladen im Holster getragen wird.
B) Wenn das Schlagstück / der Schlagbolzen bei entladener Waffe gespannt und entsichert ist.
C) Wenn sie geladen ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.59
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
A) Wenn die Waffe geladen und gespannt ist.
B) Wenn die Waffe geladen, aber entspannt und gesichert ist.
C) Wenn ein gefülltes Magazin eingeführt ist.
D) Wenn das gefüllte Magazin griffbereit liegt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.60
Wann ist eine Waffe „schussbereit“ im Sinne des Waffengesetzes?
A) Wenn sie ungeladen im Holster getragen wird.
B) Wenn sie in einem verschlossenen Koffer liegt und sich eine Patrone im Patronenlager befindet.
C) Wenn das Magazin in der Waffe mit Patronen gefüllt ist und die Waffe im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW liegt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.62
Welche Erlaubnis berechtigt zum Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (mit Zulassungszeichen PTB im Kreis) außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums?
A) Kleiner Waffenschein
B) behördliche Schießerlaubnis
C) Waffenbesitzkarte
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.63
Was bedeutet für einen Sportschützen der Rechtsbegriff „Zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit“ in Bezug auf den Transport einer Schusswaffe?
A) Der Schütze darf die Waffe in der fremden Wohnung mit Einwilligung des Hausrechtsinhabers zu Schutzzwecken führen.
B) Der Schütze transportiert seine defekte Schusswaffe zur Reparatur zum Büchsenmacher.
C) Die Schusswaffe wird am Wohnort des Schützen von ihm über mehrere Tage in einem Autotresor im Kofferraum des PKWs transportiert.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.64
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit der Rechtsbegriff „sportliches Schießen“ erfüllt wird?
A) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird.
B) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach einer nicht genehmigten Sportordnung geschossen wird.
C) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn man in einer Gruppe Paintball spielt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.67
Welche Angaben zu einer Waffe werden in einer Waffenbesitzkarte eintragen?
A) Waffenart, Bezeichnung der Munition oder des Kalibers, Hersteller- / Warenzeichen oder Marke, Modellbezeichnung, Herstellungsnummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Anschrift des Überlassers.
B) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Beschusszeichen, Seriennummer und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Personalausweisnummer des Überlassers.
C) Waffenart, Kaliber, Hersteller- oder Warenzeichen, Nummer der Waffenherstellungserlaubnis und Tag des Überlassens, sowie der Name und die Waffenbesitzkartennummer des Überlassers.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.68
Für die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen (grüne Waffenbesitzkarte) ist bei Sportschützen die Vorlage einer Bescheinigung des anerkannten Schießsportverbandes erforderlich, dem der Antragsteller durch seine Vereinsmitgliedschaft angehört. Die Bescheinigung muss ausweisen, dass ...
A) er seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt.
B) er seine Sammlung vervollständigen möchte.
C) die Waffe für eine Disziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.69
Wann wird in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis von der Erlaubnisbehörde widerrufen?
A) Wenn der Inhaber nicht mehr zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes ist.
B) Wenn der Inhaber kein Bedürfnis mehr nachweisen kann.
C) Wenn der Inhaber seinen Wohnort in ein anderes Bundesland verlegt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.73
Kann eine Waffenbesitzkarte auch einem Schützenverein erteilt werden?
A) Ja, wenn es sich um einen eingetragenen Verein handelt.
B) Nein.
C) Ja, jedem Verein.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.74
Wie lange gilt üblicherweise ein Voreintrag zum Erwerb einer Schusswaffe in einer grünen Waffenbesitzkarte?
A) 6 Monate
B) 1 Jahr
C) unbefristet
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.75
Wie lange gilt der Kleine Waffenschein?
A) 1 Jahr
B) 3 Jahre
C) unbefristet
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.76
Für wie lange wird ein Waffenschein höchstens erteilt?
A) 1 Jahr
B) 3 Jahre
C) 5 Jahre
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.78
Wie lange müssen Sie mindestens als Mitglied eines schießsportlichen Vereins geschossen haben, um als Sportschütze der Behörde ein Bedürfnis zum Erwerb einer Schusswaffe nachweisen zu können?
A) mindestens 6 Monate
B) mindestens 12 Monate
C) mindestens 18 Monate
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.79
Wie alt müssen Sie als Sportschütze mindestens sein, um eine Büchse (.308Win) ohne amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis dauerhaft erwerben zu können?
A) 21 Jahre
B) 25 Jahre
C) 27 Jahre
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.80
Welches Lebensjahr müssen Sie vollendet haben, um EinzelladerLangwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner als Sportschütze dauerhaft erwerben zu dürfen?
A) 18 Jahre
B) 21 Jahre
C) 25 Jahre
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.86
Was sind „Anscheinswaffen“ im Sinne des Waffengesetzes?
A) Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1 WaffG) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden.
B) Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen der o.g. Schusswaffen
C) unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen der o.g. Schusswaffen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.87
Welcher der genannten Gegenstände ist eine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?
A) Sportgewehr .223 Remington, das wie ein Sturmgewehr aussieht ohne Zulassungszeichen
B) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalpistole mit Zulassungszeichen „PTB im Kreis“
C) Spielzeugpistole, die äußerlich einer echten Pistole im Kaliber 9mm Luger zum Verwechseln ähnlich sieht
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.88
Welcher der genannten Gegenstände ist eine Anscheinswaffe im Sinne des Waffengesetzes?
A) Messer mit einer 14 cm langen, aber nur einseitig geschliffenen Klinge.
B) Nach waffenrechtlichen Vorschriften unbrauchbar gemachtes altes Armeegewehr mit Zulassungszeichen „Ortszeichen in der Raute“.
C) Stockflinte (als Spazierstock getarnte Flinte, früher angeblich oft von Wilderern benutzt)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.89
Welche Ausnahmen vom Verbot des Führens von Anscheinswaffen gibt es?
A) Anscheinswaffen dürfen an Silvester geführt werden.
B) Anscheinswaffen dürfen geführt werden, bei der Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder bei Theateraufführungen.
C) Anscheinswaffen dürfen immer verdeckt geführt werden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
1. Begriffe des Waffenrechts
Frage Nr.
1.90
Wann wird eine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes „bearbeitet“?
A) Der Schaft eines Gewehres wird auf ein für den Schützen passendes Maß abgefräst.
B) Die gebrochene Schließfeder einer Pistole wird ausgetauscht.
C) Der Lauf eines Revolvers wird von einem befreundeten Schlosser auf 4 Zoll verkürzt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.01
Was muss der Erwerbsberechtigte nach dem Kauf einer Schusswaffe von einer Privatperson/Händler veranlassen?
A) Er muss einen lizenzierten Waffenhändler einschalten.
B) Er muss den Kauf der zuständigen Behörde unter Vorlage des Kaufvertrages mitteilen.
C) Er muss innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder elektronisch anzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung vorlegen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.02
Was muss ein Sportschütze nach dem dauerhaften Erwerb einer Waffe von einem anderen Sportschützen veranlassen?
A) Nichts
B) Er muss den Erwerb innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzeigen und seine Waffenbesitzkarte bei der zuständigen Behörde vorlegen.
C) Beide Waffenbesitzkarten sofort der zuständigen Behörde vorlegen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.03
Innerhalb welcher Zeit haben Sie den Erwerb, bzw. den Verkauf einer erlaubnispflichtigen Waffe anzuzeigen?
A) binnen einer Woche
B) binnen zwei Wochen
C) binnen eines Monats
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.04
Welcher Sportschütze muss für die erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über seine geistige Eignung vorlegen?
A) Ein 18-jähriger, der ein Kleinkalibergewehr erwerben möchte.
B) Ein 19-jähriger, der eine Doppelflinte im Kaliber 12/70 erwerben möchte.
C) Ein 22-jähriger, der einen großkalibrigen Revolver erwerben möchte.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.05
Welche Erlaubnispapiere berechtigen auch zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen?
A) Waffenschein
B) Jagdschein
C) Europäischer Feuerwaffenpass
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.06
Welche Erlaubnispapiere berechtigen auch zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen?
A) Sportschützen-WBK (gelbe WBK) (ohne Voreintrag)
B) allgemeine WBK -grün- (ohne Voreintrag)
C) Waffenhandelserlaubnis (uneingeschränkt)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.07
Was ist eine Erwerbsberechtigung für eine einläufige Einzellader-Kurzwaffe (Kleinkaliber-Sportpistole)?
A) Waffenschein
B) Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK)
C) Waffenerwerbsschein
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.08
Welche Erlaubnis ist zum Erwerb einer halbautomatischen Pistole .32 S&W erforderlich?
A) Waffenschein
B) Waffenbesitzkarte für Sportschützen
C) Waffenbesitzkarte mit Erwerbsberechtigung (Voreintrag)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.09
Beim Erwerb einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe von einer Privatperson durch den Erwerbsberechtigten ist ...
A) der Erwerb der Waffe innerhalb eines Jahres der zuständigen Behörde anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen.
B) der Erwerb der Waffe innerhalb von vier Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen.
C) der Erwerb der Waffe innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die WBK zur Eintragung vorzulegen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.10
Bei Abhandenkommen der Waffenbesitzkarte ist zu benachrichtigen?
A) Erlaubnisbehörde
B) Deutscher Schützenbund
C) Bundeszentralregister
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.11
Was ist zu tun, wenn erlaubnispflichtige Waffen oder Munition abhanden kommen?
A) Unverzüglich den Verlust der zuständigen Waffenbehörde melden.
B) Innerhalb eines Monats den Verlust der zuständigen Behörde melden.
C) Eine Verlustanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle aufgeben.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.12
Was ist zu tun, wenn Erlaubnisurkunden abhanden kommen?
A) Das Abhandenkommen ist unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.
B) Eine Ersatzausfertigung ist zu beantragen.
C) Solange das Dokument nicht genutzt wird ist nichts weiter zu veranlassen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.13
Was ist nach Verlust einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe oder einer Waffenbesitzkarte zu veranlassen?
A) Der Verlust ist unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen.
B) Die Versicherung ist umgehend in Kenntnis zu setzen, damit diese die Polizei verständigen und alle weiteren Maßnahmen einleiten kann.
C) Sämtliche denkbaren Maßnahmen zur Wiedererlangung der Schusswaffe und der WBK sind einzuleiten.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.14
Sind Sie bezüglich Ihrer Schusswaffen der zuständigen Behörde gegenüber in begründeten Fällen auskunftspflichtig?
A) Nein, nur wenn gegen mich ein Verfahren eingeleitet wurde.
B) Ja
C) Nein, nur bei Fragen zur Aufbewahrung.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.15
Kann die zuständige Behörde die Vorlage von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition und Erlaubnisscheinen zur Prüfung verlangen?
A) Nein, solange Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbschein gültig sind.
B) Ja, nur im Rahmen eines Strafverfahrens.
C) Ja, aus begründetem Anlass.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.16
Für welche Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ist das Bundesverwaltungsamt sachlich unter anderem zuständig?
A) Für Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben (Auslandsdeutsche).
B) Für ausländische Staatsangehörige innerhalb der Bunderepublik Deutschland.
C) Im Rahmen der Sportförderung für Profisportler (Sportschützen).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.17
Welche Teile einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe darf jeder erwerben?
A) einen Austauschlauf
B) ein Wechselsystem
C) ein Abzugssystem
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.18
Ist Sportschützen der Erwerb und die anschließende Nutzung von Kurzwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen und Langwaffenmagazinen mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen gestattet (wechselbares Magazin)?
A) Ja, wenn damit nachweislich dynamische Disziplinen (IPSC) absolviert werden.
B) Ja, allerdings nur zu Trainingszwecken und nicht im Rahmen von Wettkämpfen.
C) Nein, da solche Magazine für Privatpersonen verboten sind.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.19
Welche Waffe kann nur mit einer grünen Waffenbesitzkarte (mit Voreintrag) erworben werden?
A) Druckluftwaffe mit dem Zeichen „F im Fünfeck“
B) Armbrust
C) Kurzwaffe mit Kaliber .357 SIG
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.20
Welcher Nachweis ist als Erwerbsberechtigung von halbautomatischen Kurzwaffen für Sportschützen erforderlich?
A) Waffenbesitzkarte mit Voreintrag
B) Schießbuch
C) Sportschützenausweis
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.22
Für Erwerb und Besitz welcher Waffen bedarf es keiner Waffenbesitzkarte?
A) Druckluftwaffen, die das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ tragen.
B) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
C) Spielzeugwaffen mit einer Mündungsenergie von mehr als 0,5 Joule (ohne „F im Fünfeck“).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.23
Wie können Sie als 19-jähriger Sportschütze Ihre persönliche Eignung für den dauerhaften Erwerb einer halbautomatischen Pistole im Kaliber „.45 Auto“ gegenüber der Behörde nachweisen?
A) Durch ein fachärztliches Gutachten.
B) Durch eine Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes.
C) Es besteht keine Möglichkeit des Erwerbs in diesem Alter.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.24
Wer benötigt als Sportschütze ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Gutachten?
A) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine erlaubnis- und bedürfnispflichtige Großkaliberwaffe erwerben wollen.
B) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Einzellader-Flinten bis Kaliber 12 erwerben wollen.
C) Sportschützen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und erstmalig eine Schusswaffe bis Kaliber .22lr (mit Randzündung) erwerben wollen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.25
Welche Schusswaffen dürfen Sie als 20-jähriger Sportschütze ohne vorheriges Gutachten über Ihre persönliche Eignung dauerhaft erwerben?
A) halbautomatische Pistole im Kaliber 9 mm Luger
B) Double-Action-Revolver im Kaliber .357 Magnum
C) Bockflinte im Kaliber 12/70
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.27
Welche der nebenstehend aufgeführten Schusswaffen kann mit der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelbe WBK) erworben werden?
A) halbautomatische Langwaffe
B) einläufige Einzellader-Kurzwaffe
C) halbautomatische Kurzwaffe
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.28
Darf ein Sportschütze seine Repetierbüchse im Kaliber .22lr mit einem Schalldämpfer ausstatten?
A) Nein, Schalldämpfer sind im Bereich des sportlichen Schießens nur für Waffen bei denen Zentralfeuermunition genutzt wird gestattet.
B) Ja, Waffen die Munition mit Randfeuerzündung verschießen dürfen immer mit einem Schalldämpfer ausgestattet werden.
C) Nein, ein Sportschütze darf für keine seiner Waffen einen Schalldämpfer nutzen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.29
Wie viele halbautomatische Büchsen darf ein Sportschütze maximal mit seiner gelben Waffenbesitzkarte erwerben bzw. diese darin eintragen lassen?
A) Keine
B) Bis zu zehn
C) Hier gibt es keine Einschränkungen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.30
Wie viele Waffen darf ein Sportschütze maximal mit seiner gelben Waffenbesitzkarte erwerben bzw. diese darin eintragen lassen?
A) Bis zu zehn Waffen, die gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit der gelben Waffenbesitzkarte erworben werden dürfen.
B) Unbegrenzte Anzahl, jedoch nur wenn jeweils eine Bedürfnisbescheinigung des Verbandes vorliegt.
C) Unbegrenzte Anzahl, jedoch dürfen keine halbautomatischen Pistolen damit erworben bzw. darin eingetragen werden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.31
Wie viele Schusswaffen dürfen Sie als Sportschütze maximal innerhalb von sechs Monaten bei entsprechendem Bedürfnis erwerben?
A) Zwei
B) Eine
C) Drei
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.32
Dürfen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen erworben werden?
A) Ja, für alle in der grünen WBK eingetragenen Waffen.
B) Nein
C) Ja, jedoch unterliegen Schalldämpfer für erlaubnispflichtige Schusswaffen ebenfalls der Erlaubnispflicht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.33
Welche Druckluftwaffen dürfen erlaubnisfrei erworben werden?
A) Alle Druckluftwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von weniger als 7,5 Joule erteilt wird.
B) Alle Druckluftwaffen, die vor dem 01.01.1970 hergestellt und in den Handel gebracht wurden.
C) Alle Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.34
Welche der folgendermaßen gekennzeichneten Waffen dürfen Sie grundsätzlich als volljährige Person erlaubnisfrei erwerben?
A) Der Aufdruck „Frei ab 18 Jahren“ ist auf allen wesentlichen Teilen der Waffe eingeprägt.
B) Auf der Waffe befindet sich das Zulassungszeichen (PTB im Kreis) oder das Zulassungszeichen (F im Fünfeck).
C) Auf der Waffe befinden sich die Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ und das Zulassungszeichen (F im Fünfeck).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.35
Braucht ein Volljähriger für den Erwerb von Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen eine Erwerbsberechtigung?
A) Ja, in jedem Fall.
B) Ja, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.
C) Nein, wenn die Waffe mit „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.36
Sie haben in ihrer WBK einen Voreintrag für einen Revolver im Kaliber .38 Spezial. Ihr Waffenhändler bietet Ihnen zu einem sehr günstigen Preis ein Sondermodell im Kaliber .357 Mag. an. Dürfen Sie diesen erwerben?
A) Ja, der Durchmesser (das Kaliber) ist ja gleich.
B) Nein, die Magnum-Patrone ist länger.
C) Nein, weil Sie keinen entsprechenden Voreintrag haben.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.37
An wen dürfen erlaubnispflichtige Pistolen verkauft werden?
A) Reservisten der Bundeswehr
B) Polizeibeamte
C) Personen mit Erwerbsberechtigung
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.38
Wer benötigt keine Waffenbesitzkarte?
A) Derjenige, der eine Druckluftwaffe, deren Geschosse eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wurde und die mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ gekennzeichnet ist, erwirbt.
B) Derjenige, der eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ erwirbt.
C) Derjenige, der eine Zündnadel-Pistole erwirbt, deren Modell vor dem 01.01.1871 hergestellt worden ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.39
Wer benötigt keine eigene Waffenbesitzkarte?
A) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend auf einem Schießstand zum dortigen Schießen erwirbt.
B) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend für einen Zeitraum von weniger als einem Monat von einem Berechtigten leiht.
C) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Schusswaffe nur vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, bzw. Lagerung übernimmt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.40
Welches Dokument berechtigt auch zum Erwerb von Munition?
A) Europäischer Feuerwaffenpass
B) Jagdschein (nur für Langwaffenmunition)
C) Polizeidienstausweis
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.41
Welche Erlaubnisse berechtigen zum Erwerb von Munition?
A) Waffenbesitzkarte, sofern eine Munitionserwerbsberechtigung eingetragen ist.
B) Gültiger Jagdschein (Langwaffenmunition)
C) Munitionserwerbsschein
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.42
Berechtigt die grüne Waffenbesitzkarte zum Munitionserwerb?
A) Ja, wenn ich Sportschütze bin.
B) Nur, soweit für die eingetragenen Waffen die Erlaubnis zum Munitionserwerb in der WBK vermerkt ist
C) Nein, es ist immer zusätzlich ein Munitionserwerbsschein erforderlich.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.43
Mit welcher Erlaubnis kann Munition erworben werden?
A) Sportschützenausweis
B) Sportschützen-WBK (gelbe WBK)
C) Sprengstofferlaubnis
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.44
Eine Munitionserwerbsberechtigung für Patronen im Kaliber .357 Magnum berechtigt zum Erwerb von Munition...
A) auch im Kaliber .38 Special.
B) nur im Kaliber .357 Magnum.
C) auch im Kaliber 9 mm Luger.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.45
Ihre WBK lässt den Erwerb von Munition im Kaliber .357 Magnum zu. Dürfen Sie damit auch Munition 9 mm Luger erwerben?
A) Ja, weil der Durchmesser nur einen minimalen Unterschied aufweist.
B) Nein
C) Ja, aber ich muss später die Behörde informieren.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.46
Ihre WBK lässt den Erwerb von Munition im Kaliber 9 mm Luger zu. Dürfen Sie dann auch Munition im Kaliber 9 mm kurz erwerben?
A) Ja, der Kaliberdurchmesser ist ja identisch.
B) Nur, wenn der Händler mir die Munition überlässt.
C) Nein, nur Patronen im Kaliber 9 mm Luger.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.47
Für welche Patronenmunition erhält der Pistolenschütze eine Erlaubnis?
A) Für Munition mit Hohlspitzgeschossen
B) Für Leuchtspurmunition
C) Für Betäubungsmunition zu Angriffszwecken
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.48
Ist der Erwerb von Presslingen erlaubnispflichtig?
A) Ja, Sprengstofferlaubnis erforderlich
B) Ja, Munitionserwerbsberechtigung erforderlich
C) Nein
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.49
Darf man Schrotmunition in unbeschränkter Menge erwerben?
A) Ja, auf dem Schießstand zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte.
B) Ja, mit Erwerbsberechtigung
C) Nein
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.50
Sie überlassen Ihre WBK-pflichtigen Schusswaffen Ihrem Vereinskollegen für die Dauer von 2 Monaten. Er will die Waffen ausprobieren und Ihnen gegebenenfalls abkaufen.
A) Das ist waffenrechtlich erlaubt.
B) Das ist waffenrechtlich nicht erlaubt.
C) WBK-Inhaber dürfen ihre Schusswaffen grundsätzlich immer tauschen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.51
Sie überlassen einem Berechtigten auf Dauer Ihr GroßkaliberSportgewehr. Innerhalb welcher Frist müssen Sie Ihrer Behörde das Überlassen anzeigen?
A) 2 Wochen
B) 4 Wochen
C) 1 Woche
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.52
Darf man einem anderen Waffenbesitzkarteninhaber eine Waffe leihen?
A) Ja, für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck, aber nur vorübergehend, höchstens für einen Monat.
B) Ja, ohne Zweckbindung, aber nur vorübergehend, für die Dauer von maximal einen Monat.
C) Nein, es ist grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.53
Unter welchen Voraussetzungen darf Ihnen ein Waffenhändler eine erlaubnispflichtige Schusswaffe zum Ausprobieren ohne vorherige Erlaubnis der zuständigen Behörde überlassen?
A) Überhaupt nicht. Ohne vorherige Erlaubnis ist das immer verboten.
B) Das ist waffenrechtlich für die Dauer von bis zu sechs Wochen ohne weitere Voraussetzung erlaubt.
C) Das ist nur erlaubt, wenn man bereits eine WBK besitzt und der Erwerb vorübergehend ist (höchstens einen Monat).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.54
Was hat der Erbe einer Schusswaffe zu veranlassen?
A) Benachrichtigung des Nachlassgerichts
B) Änderung der WBK des Verstorbenen
C) Beantragung einer WBK bei der zuständigen Waffenbehörde binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.55
Was muss ein gesetzlicher Erbe einer Schusswaffe tun?
A) Innerhalb eines Monats nach Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer WBK beantragen, sofern die Schusswaffe nicht vorher einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht wird.
B) Änderung der WBK des Verstorbenen beantragen.
C) Ein Erbe ohne waffenrechtliches Bedürfnis muss die geerbte Waffe blockieren lassen, soweit ein geeignetes Blockiersystem verfügbar ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.56
Sie wollen eine Waffe mit einem anderen Berechtigten dauerhaft tauschen, was müssen Sie berücksichtigen?
A) Ein Waffentausch ist gesetzlich nicht vorgesehen, jeder muss für die angestrebte Waffe erwerbsberechtigt sein und den Erwerb, sowie das Überlassen der anderen Waffe seiner zuständigen Behörde fristgerecht melden.
B) Ein Waffentausch ist nur dann waffenrechtlich zulässig, wenn die Waffenart und das Kaliber gleich bleiben Anschließend ist die zuständige Behörde binnen von 14 Tagen zu informieren.
C) Ein Waffentausch darf nur zwischen den Inhabern zweier gleichartiger Erlaubnisse im Rahmen des von ihrem Bedürfnis umfassten Zweckes erfolgen (z.B. nur zwei Sportschützen).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.57
Welcher Sportschütze muss sich einer amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Untersuchung unterziehen, um seine persönliche Eignung zum Waffenerwerb nachzuweisen?
A) 18-jähriger Sportschütze für eine Kleinkaliberpistole (KK-Pistole)
B) 21-jähriger Sportschütze für ein Kleinkalibergewehr (KK-Gewehr)
C) 24-jähriger Sportschütze für eine als erste Großkaliberwaffe zu erwerbende halbautomatische Pistole im Kaliber .45 ACP
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.58
Für den Erwerb welcher Schusswaffe bedarf es einer Waffenbesitzkarte?
A) mehrschüssiger Vorderlader-Revolver
B) CO2-Pistole mit Zeichen
C) Gaspistole mit Zulassungszeichen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.59
Für den Erwerb welcher der nachfolgend genannten Waffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte?
A) Druckluftgewehre ohne Zulassungszeichen „F im Fünfeck“, die nach dem 01.01.1970 hergestellt wurden (ausgenommen DDR-Produktion).
B) Perkussionsrevolver, deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde.
C) Waffen in 4 mm M20 mit den Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und „PTB im Viereck“.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.60
Schusswaffen können vorübergehend überlassen werden:
A) dem Inhaber einer WBK
B) einer Person des persönlichen Vertrauens.
C) einer Person mit bestandener Sachkundeprüfung.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.61
Wem darf auf einer Schießstätte eine Kleinkaliber-Pistole überlassen werden, wenn eine für die Jugendarbeit geeignete Aufsichtsperson zur Verfügung steht?
A) Einem 12-jährigen, wenn eine schriftliche oder elektronische Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
B) Einem 14-jährigen, wenn eine schriftliche oder elektronische Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten vorliegt.
C) Einem 14-jährigen, aber nur wenn er Mitglied der Schützenjugend ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.62
Wem dürfen Sie während Ihres 3 wöchigen Urlaubs ihre erlaubnispflichtigen Schusswaffen zur Aufbewahrung überlassen?
A) befreundeten Polizeibeamten
B) Inhabern einer Waffenbesitzkarte
C) besonders vertrauenswürdigen Personen (z.B. Notar, Pfarrer)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.63
Wer benötigt keinen Waffenschein?
A) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe als Bewachungsunternehmer im Rahmen seiner Tätigkeit führt.
B) Derjenige, der eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während einer traditionellen Brauchtumsveranstaltung (z.B. Schützenaufmarsch) führt.
C) Derjenige, der als Inhaber eines gültigen Jagdscheins eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe während der berechtigten Jagdausübung führt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.64
Was darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins?
A) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
B) Druckluft- und CO2-Waffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ in der Öffentlichkeit (ausgenommen öffentliche Veranstaltungen) führen.
C) Erlaubnispflichtige Schusswaffen lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat von einem Berechtigen zur sicheren Lagerung übernehmen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.65
Wozu berechtigt der Kleine Waffenschein?
A) Zum Erwerb von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
B) Zum Besitz von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
C) Zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, sofern diese das Zulassungszeichen „PTB im Kreis“ tragen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.66
Welche Erlaubnisse berechtigen zum zugriffsbereiten Führen außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume und des eigenen befriedeten Besitztums einer Druckluftwaffe (mit Zulassungszeichen „F im Fünfeck“)?
A) Kleiner Waffenschein in Verbindung mit einem gültigen Ausweis
B) Waffenbesitzkarte in Verbindung mit Sportschützenausweis
C) Waffenschein oder behördliche Ausnahmegenehmigung
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.67
Welche Gegenstände dürfen grundsätzlich nicht in der Öffentlichkeit geführt werden?
A) Anscheinswaffen (originalgetreue Imitate von Feuerwaffen)
B) Schweizer Taschenmesser und Gurtschneider
C) Feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.68
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Hieb- und Stoßwaffen, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser ausnahmsweise in der Öffentlichkeit geführt werden?
A) Für den Fall, dass man sich irgendwann einmal selbst verteidigen muss.
B) Beim Transport in einem verschlossenen Behältnis.
C) Sofern ein berechtigtes Interesse am Führen vorliegt (z. B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.69
Wer benötigt einen Waffenschein?
A) Wer eine erlaubnispflichtige Schusswaffe besitzt.
B) Wer als Berechtigter mehr als drei Waffen zum Schießstand transportieren will.
C) Wer eine Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des befriedeten Besitztums oder der Schießstätte zugriffsbereit führen möchte.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.70
Zum Führen welcher Waffen benötigt man keine Erlaubnis?
A) Waffen mit dem Zeichen
B) Reizstoff-Sprühdosen mit dem Zeichen
C) Waffen mit dem Zeichen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.71
Für welche Art des Umgangs mit Schusswaffen benötigt man einen Waffenschein?
A) Transport einer erlaubnispflichtigen Waffe zum Schießstand
B) Selbstschutz zu Hause
C) Zugriffsbereites Führen einer erlaubnispflichtigen Waffe auf der Straße
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.72
Als Erlaubnis zum zugriffsbereiten Führen einer Waffe braucht man den Kleinen Waffenschein für...
A) Druckluft-, Federdruck-, CO2 Waffen.
B) Schreckschuss-, Reizstoff-, Signalwaffen mit dem Zeichen „PTB im Kreis“ (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt).
C) Feuerwaffen, die nicht zugriffs- und nicht schussbereit transportiert werden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.76
Wer benötigt einen Waffenschein?
A) Wer eine „scharfe“ Waffe zu Hause führt.
B) Wer eine Druckluftpistole unverpackt auf dem Rücksitz im PKW mitnimmt.
C) Wer mit der Armbrust auf einem Feld schießt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.77
Bei welcher der nebenstehend aufgeführten Schusswaffen benötigt man einen Waffenschein, wenn man sie außerhalb der Wohnung zugriffsbereit „bei sich“ hat?
A) doppelläufiges Steinschlossgewehr (Modell vor 1871)
B) Druckluftpistole mit einer Mündungsenergie bis zu 7,5 Joule
C) Steinschloss-Duellpistole (Modell vor 1871)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.78
Einer Erlaubnis zum Führen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe bedarf nicht,
A) wer diese beim Schießen auf Schießstätten zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit verwendet.
B) wer die Waffe als Sportschütze unverpackt auf dem PKW-Rücksitz zum Büchsenmacher bringt.
C) wer die Waffe seinen Freunden auf der Straße zeigt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.79
Benötigen Sie zum Führen einer Druckluftpistole (mit Kennzeichnung „F im Fünfeck“) im Gürtelholster einen Waffenschein?
A) Ja
B) Nein
C) Nur, wenn ich noch nicht volljährig bin.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.80
Welcher der genannten Gegenstände darf nicht ohne weiteres geführt werden?
A) Baseballschläger
B) Klappmesser mit 14 cm langer, nicht feststellbarer einseitig geschliffener Klinge.
C) Kochmesser mit 14 cm langer Klinge.
D) Samuraischwert
E) Schlagstock
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.81
Ist der Umgang mit sogenannten Pfeilabschussgeräten im Sinne des Waffengesetzes erlaubnispflichtig und der Eintrag in eine Waffenbesitzkarte erforderlich?
A) Ja, da Pfeilabschussgeräte nicht in der Anlage 2 Unterabschnitt 2 - erlaubnisfreie Arten des Umgangsgenannt sind.
B) Nein, sie sind waffenrechtlich wie Armbrüste einzuordnen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.82
Um Ihre Vorderschaftrepetierflinte leichter transportieren zu können ersetzen Sie den normalen Schaft durch einen Pistolengriff.
A) Das ist verboten.
B) Änderungen am Schaft sind zulässig, wenn die Waffe danach noch mindestens 61 cm lang ist.
C) Das ist nur Jägern erlaubt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.83
Welche Legitimationspapiere sind beim Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe durch einen Sportschützen mitzuführen?
A) Personal-/Reisepass und Schützenausweis
B) Waffenbesitzkarte und Waffenschein
C) Personalausweis oder Reisepass und Waffenbesitzkarte
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.85
Welche Dokumente benötigen Sie zum zugriffsbereiten Führen einer bauartzugelassenen Schreckschusswaffe?
A) Keine Dokumente erforderlich, da der Erwerb ja auch genehmigungsfrei ist.
B) Kleiner Waffenschein und Personalausweis oder Reisepass
C) Waffenbesitzkarte und Personalausweis oder Reisepass
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.86
Der Transport einer KleinkaliberSportpistole durch einen WBKInhaber bedarf keiner Erlaubnis, wenn diese...
A) im nicht einsehbaren Handschuhfach eines Pkw befördert wird.
B) versteckt am Körper getragen wird.
C) ungeladen im verschlossenen Waffenkoffer befördert wird, wenn der Transport zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck erfolgt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.87
Darf ein Anderer als der WBKInhaber dessen Kurzwaffe zur Instandsetzung zum Waffengeschäft bringen?
A) Ja, wenn er Inhaber einer WBK ist oder die Waffe gewerblich transportiert.
B) Nein, das ist nicht erlaubt.
C) Das muss immer erst bei der Behörde beantragt werden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.90
Erlaubnisfreies Führen im Sinne des Waffengesetzes liegt vor, wenn man als WBK-Inhaber die Waffe...
A) bei einer Schützenhochzeit zum Spalier stehen verwendet.
B) im verschlossenen Kofferraum des PKW, ungeladen und verpackt zum Schießstand fährt.
C) im verschlossenen Waffenkoffer zum Büchsenmacher transportiert.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.95
Ist der Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe durch den WBK-Inhaber von der Wohnung zum Schießstand zulässig?
A) Nur mit Waffenschein.
B) Ja, wenn sie ungeladen und gesichert im Holster am Körper getragen wird.
C) Ja, wenn sie nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit transportiert wird und dies vom Bedürfnis umfasst ist..
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.96
Eine Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist erforderlich, wenn
A) ... sie entladen in der unverschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.
B) ... sie geladen in einer verschlossenen Aktentasche mitgeführt wird.
C) ... sie sich entladen im unverschlossenen Handschuhfach eines PKW befindet und die Munition in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss im Kofferraum mitgeführt wird.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.98
Welche Schusswaffen bzw. sonstigen Waffen dürfen Sie bei öffentlichen Veranstaltungen „bei sich“ haben?
A) Erlaubt ist das Führen eines Schreckschussrevolvers, wenn ich den Kleinen Waffenschein habe.
B) Steinschlosspistole, weil diese nach dem WaffG ohnehin geführt werden darf.
C) Es dürfen keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG bei sich geführt werden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.99
Kann man eine im Ausland erworbene erlaubnispflichtige Schusswaffe in die Bundesrepublik einführen/verbringen?
A) Ja, ohne Einschränkung.
B) Ja, mit Waffenbesitzkarte.
C) Ja, mit Verbringungserlaubnissen der zuständigen Behörden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.100
Unter welchen Voraussetzungen darf man eine im Ausland erworbene Schusswaffe, die in der Bundesrepublik Deutschland erlaubnispflichtig ist, in das Bundesgebiet einführen?
A) Nur, wenn man im Besitz einer in Deutschland gültigen Waffenbesitzkarte mit Voreintrag ist.
B) Nur, wenn man im Besitz eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist.
C) Nur, wenn man im Besitz der entsprechenden Verbringungserlaubnisse ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.101
Was ist beim Verbringen von Schusswaffen über Staatsgrenzen immer zu beachten?
A) Beim Verbringen von Waffen nach Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse (z.B. Verbringungserlaubnis) vorliegen.
B) Beim Verbringen von Waffen aus Deutschland müssen vor Grenzübertritt die erforderlichen Erlaubnisse des Ziellandes, der Bundesrepublik Deutschland und ggf. aller Transitländer vorliegen.
C) Es genügt immer eine deutsche WBK.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.102
Was muss ein Waffenbesitzer veranlassen, wenn er seine erlaubnispflichtige Schusswaffe in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union verkaufen möchte?
A) Nichts, der Verkauf von erlaubnispflichtigen Schusswaffen in das europäische Ausland ist generell erlaubnisfrei.
B) Der Waffenbesitzer lässt sich die Erwerbserlaubnis des Käufers vorlegen und überlässt diesem dann die Waffe. Der Käufer meldet die Waffe nach Erhalt in seinem Heimatland an. Anschließend schickt er dem Verkäufer eine Kopie der Anmeldung, damit dieser die Waffe bei seiner Behörde abmelden kann.
C) Er bittet den Käufer um Übersendung einer Erlaubnis des Empfängerlandes zur Einfuhr der Waffe. Anschließend beantragt der Verkäufer bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen der Waffe ins Ausland. Erst nach Erlaubniserteilung darf die Waffe verbracht werden. (Die Behörde meldet die Erteilung der Ausfuhrerlaubnis dem Bundesverwaltungsamt, EUMeldedienst)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.103
Darf man als Inhaber einer Waffenbesitzkarte eine im Ausland erworbene Schusswaffe in die Bundesrepublik Deutschland einführen?
A) Ja, aber nur wenn sich in der Waffenbesitzkarte ein entsprechender Voreintrag der zuständigen Erlaubnisbehörde befindet.
B) Ja, die Waffe ist innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Erlaubnisbehörde anzumelden.
C) Nein, man benötigt vor der Einfuhr zunächst eine Verbringungserlaubnis seiner zuständigen Waffenbehörde und dann eine Verbringungserlaubnis des ausländischen Staates.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.105
Wozu berechtigt mich der Europäische Feuerwaffenpass?
A) Zum dauerhaften Verbringen von Feuerwaffen in Mitgliedstaaten.
B) Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, beispielsweise zur Teilnahme an schießsportlichen Veranstaltungen oder zur Jagd.
C) Zur Feuerwaffenmitnahme bei Reisen in Mitgliedstaaten, muss ich die Reise mindestens 14 Tage vorher meiner zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich anzeigen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.106
Wie können Feuerwaffen dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden?
A) Die Feuerwaffen können mit einem Europäischen Feuerwaffenpass verbracht werden.
B) Eine Verbringungserlaubnis zum Verbringen in einen Mitgliedstaat ist nicht erforderlich.
C) Durch vorherige Verbringungserlaubnis des Mitgliedsstaates und darauf folgend einer Verbringungserlaubnis der zuständigen deutschen Waffenbehörde.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.107
Welche Handlung erfüllt einen Straftatbestand im Sinne des Waffengesetzes?
A) Feuerwaffen werden dauerhaft ohne entsprechende Erlaubnisse zum Verbringen in einen Mitgliedstaat verbracht.
B) Feuerwaffen werden ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis zur Ausfuhr in einen Drittstaat verbracht.
C) Feuerwaffen werden mit einem Europäischen Feuerwaffenpasses dauerhaft in einen Mitgliedstaat verbracht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.108
Was ist bei einer dauerhaften Ausfuhr von Schusswaffen in einen Drittstaat zu beachten?
A) Es ist nichts zu beachten.
B) Es ist eine Ausfuhrerlaubnis der zuständigen Waffenbehörde erforderlich.
C) Außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen sind zu beachten (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.109
Berechtigt der Europäische Feuerwaffenpass zur Einfuhr von erlaubnispflichtiger Munition aus einem Mitgliedstaat, sofern die Munition dort von Ihnen berechtigterweise erworben wurde?
A) Ja
B) Nein. Eine Verbringungserlaubnis ist erforderlich.
C) Ja, aber nur wenn eine Waffe entsprechenden Kalibers in den EFP eingetragen ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.110
Welche Waffen dürfen ohne Beschusszeichen einem anderen zum Schießen überlassen werden?
A) alle Schusswaffen
B) Grundsätzlich keine Schusswaffen, außer diejenigen, die vor dem 1. Januar 1891 hergestellt wurden oder für die von einem Beschussamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, dass der Beschuss der Waffe nicht durchgeführt werden kann.
C) Doppelflinten
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.111
Dürfen Sie als Sportschütze mit einer Schusswaffe, die der Beschusspflicht unterliegt, auf dem Schießstand „Probeschüsse“ abgeben, wenn kein Beschussstempel angebracht ist?
A) Ja, das Probeschießen ist gestattet.
B) Nein, das ist niemals gestattet.
C) Solche Schüsse sind nur durch die verantwortliche Aufsicht zulässig.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.112
Wann ist eine Waffe erneut zu beschießen?
A) Neuwaffen nach 15 Jahren, bei Gebrauchtwaffen nach 10 Jahren.
B) Ein Beschuss ist unter anderem dann erforderlich, wenn eine Waffe von einem gewerblichen Waffenhändler an einen Kunden verkauft wird.
C) Ein erneuter Beschuss muss immer dann erfolgen, wenn wesentliche Teile der Waffe verändert oder instand gesetzt wurden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.113
Ist die zuständige Erlaubnisbehörde zu unterrichten, wenn durch einen Büchsenmacher der Lauf ersetzt und die Waffe anschließend neu beschossen wurde?
A) Die Erlaubnisbehörde ist immer zu unterrichten.
B) Die Erlaubnisbehörde ist zu unterrichten, wenn ein wesentliches Teil erworben wurde.
C) Die Erlaubnisbehörde ist nie zu unterrichten.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.114
Was bedeutet die Überstempelung eines Beschusszeichens mit einem „X“?
A) Die Waffe wurde in England erneut beschossen, es ist nur noch der englische Beschuss gültig.
B) Die Waffe wurde bei einer erneuten Beschussprüfung als nicht mehr beschusstauglich befunden, der bereits vorhandene Beschussstempel ist ungültig.
C) Die Waffe wurde für den Export nach Großbritannien erneut beschossen, da dort der deutsche Beschuss nicht gültig ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.115
Wann ist eine Waffe erneut zum Beschuss vorzulegen?
A) ein neuer Lauf (kein Austauschlauf) wurde eingebaut
B) Sportgriffschalen wurden montiert
C) der Verschluss wurde erneuert
D) die Schussfolge wurde geändert
E) der Lauf wurde mit Kompensatoröffnungen versehen
F) das Abzugsgewicht wurde durch Einbau einer anderen Feder verringert
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.116
Darf mit einer amerikanischen Schusswaffe mit französischem Beschusszeichen in der Bundesrepublik geschossen werden?
A) Nein, die Waffe braucht ein deutsches Beschusszeichen.
B) Ja, das französische Beschusszeichen ist anerkannt.
C) Nein, die Waffe braucht ein amerikanisches Beschusszeichen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.117
Eine Feuerwaffe wird aus einem der nebenstehenden Länder eingeführt. Bei welchem Land muss die Feuerwaffe einem Beschussamt der C.I.P. (Internationale Kommission zur Prüfung von Handfeuerwaffen und Munition) vorgelegt werden?
A) USA
B) Ungarn
C) Chile
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.118
Wo dürfen Sie mit Druckluftwaffen, die das Zeichen „F im Fünfeck“ tragen, schießen?
A) In Ihrem eingezäunten Garten, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse den Garten nicht verlassen können.
B) In einem verlassenen Steinbruch (kein Geschoss kann das Gelände verlassen).
C) Nur auf zugelassenen Schießständen.
D) Im eigenen Keller, wenn hierbei niemand gefährdet werden kann.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.119
Benötigen Sie zum Schießen mit einer Waffe im Kaliber 6 mm Flobert (kein F im Fünfeck auf der Waffe vorhanden) eine behördliche Erlaubnis?
A) Nein
B) Ja, außerhalb von Schießstätten.
C) Nicht auf dafür zugelassenen Schießstätten.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.120
Wo darf man ohne Erlaubnis mit einem Gewehr im Kaliber .22lr schießen?
A) Im Wald
B) Außerhalb des befriedeten Besitztums
C) Auf dafür zugelassenen Schießstätten
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.121
Wann darf ein 14-jähriger mit dem Einverständnis des/der Sorgeberechtigten auf dem Schießstand mit einer Waffe für Randfeuerpatronen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22lr) und einer Mündungsenergie von maximal 200 Joule schießen?
A) Wenn der Schießstandbetreiber zustimmt.
B) Wenn der erforderlichen Aufsichtsperson das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten vorliegt.
C) Wenn die behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.122
In welchem Alter darf ein Jugendlicher auf dem Schießstand ohne Obhut des/der Sorgeberechtigten oder der Aufsichtsperson mit einem Kleinkaliber-Match-Gewehr schießen?
A) mit 12 Jahren
B) mit 14 Jahren
C) mit 17 Jahren
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.123
Mit welchen Waffen dürfen ein 13- jähriger und ein 15-jähriger auf einer zugelassenen Schießstätte schießen?
A) Ein 13-jähriger darf mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/n schriftlich oder elektronisch sein/ihr Einverständnis erklärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
B) Ein 15-jähriger darf mit halbautomatischen Waffen bis Kaliber 9mm schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/n schriftlich oder elektronisch sein/ihr Einverständnis er-klärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend.
C) Ein 15-jähriger darf mit Waffen für Randfeuerpatronen bis Kaliber 5,6 mm lfB (.22 l. r.) und einer Mündungsenergie von maximal 200 Joule und mit Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen im Kaliber 12 oder kleiner schießen, wenn der/die Sorgeberechtigte/n schriftlich oder elektronisch sein/ihr Einverständnis erklärt hat/haben und eine geeignete Aufsichtsperson ständig anwesend ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.124
Darf ein 16-jähriger Schütze auf einer dafür zugelassenen Schießstätte mit einer halbautomatischen Pistole im Kaliber .40 S&W schießen?
A) Wenn eine verantwortliche Aufsichtsperson anwesend ist, ist dies möglich.
B) Nur unter Aufsicht eines Behördenvertreters.
C) Nein, der Schütze muss dafür mindestens 18 Jahre alt sein.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.125
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Jugendlicher nach Vollendung des 15. Lebensjahres und noch nicht vollendetem 16. Lebensjahr auf dem Schießstand eines Vereins schießen?
A) Mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten bei Druckluftwaffen bis zu 7,5 Joule Bewegungsenergie.
B) Hierfür ist die behördliche Genehmigung (§3 WaffG) erforderlich.
C) Mit schriftlichem Einverständnis der Sorgeberechtigten und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person beim Schießen mit einem Kleinkalibergewehr (.22lr) mit maximal 200 Joule Mündungsenergie.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.126
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Kind nach Vollendung seines 12. Lebensjahres mit einer Druckluftpistole auf dem Schießstand eines Vereins schießen?
A) Das Kind darf nur mit der vereinseigenen Druckluftpistole schießen.
B) Hierfür ist die behördliche Genehmigung (§3 WaffG) erforderlich.
C) Das Kind darf mit schriftlichem Einverständnis seiner Eltern und unter Aufsicht einer hierfür geeigneten Person schießen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.127
Darf eine kombinierte Langwaffe (z.B. Drilling) zum sportlichen Schießen benutzt werden?
A) Ja, nur wenn es die Sportordnung und die Schießstandzulassung erlauben.
B) Nein, kombinierte Waffen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.
C) Ja, ohne jede Einschränkung.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.128
Wo darf der Sportschütze Patronen mit Hohlspitzgeschossen aus Kurzwaffen im Kaliber .22lr verschießen?
A) Auf dem eigenen Grundstück.
B) Auf dafür zugelassenen Schießständen.
C) Nirgends, das ist gesetzlich verboten.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.129
Welche Dokumente benötigt ein Brauchtumsschütze beim Schießen in der Öffentlichkeit?
A) Waffenschein und Pass
B) Waffenbesitzkarte und Sportschützenausweis
C) Schießerlaubnis, evtl. Waffenbesitzkarte und Personalausweis, bei Vorderladern: „Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz“.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.130
Ist für das Schießen mit einem Gewehr im Kaliber .22lr im Keller eines Wohnhauses eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
A) Nein, wenn die Sicherheit gewährleistet ist.
B) Ja, eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte oder eine Schießerlaubnis.
C) Nein, die des Hauseigentümers reicht aus.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.131
Sie wollen an Silvester mit Ihrer Repetierbüchse auf der öffentlichen Straße vor Ihrem Haus Kartuschenmunition verschießen. Was ist dabei zu beachten?
A) Ich benötige einen kleinen Waffenschein.
B) Es sind lediglich die Zeiten an Silvester zu beachten, an denen Pyrotechnisches Material gezündet werden darf.
C) Ich benötige einen Waffenschein und eine Schießerlaubnis.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.132
Darf man zu Silvester mit einem Revolver im Kaliber .38 Spezial ohne behördliche Erlaubnis Platzpatronen (Kartuschenmunition) verschießen?
A) Nein
B) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf einem befriedeten Grundstück befindet.
C) Ja. Dies ist aber nur innerhalb der behördlich genehmigten „Knallzeit“ zulässig, wenn man sich zudem auf seinem eigenen, befriedeten Grundstück befindet.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.133
Ist das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenhülsen erlaubt?
A) Ja, für Inhaber einer Munitionserwerbserlaubnis.
B) Ja, nur mit einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz.
C) Nein
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.134
Das nichtgewerbliche Wiederladen von Patronenmunition ist...
A) für jeden erlaubt, der eine Waffensachkundeprüfung bestanden hat.
B) für jeden erlaubt, der gefahrlos mit Schwarzpulver umgehen kann.
C) für jeden erlaubt, der die Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz nachgewiesen hat und dem durch die Behörde eine entsprechende Erlaubnis nach § 27 SprengG erteilt wurde.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.136
Berechtigt die abgelegte Sachkundeprüfung zum nichtgewerblichen Wiederladen von Hülsen?
A) Ja, durch die Sachkundeprüfung ist man berechtigt Hülsen wiederzuladen.
B) Nein, es ist eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erforderlich.
C) Das Wiederladen von Hülsen ist immer erlaubt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.137
Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?
A) Schaftmodifizierung
B) Änderung am Visier
C) Anbringen von Bohrungen an der Systemhülse zur Zielfernrohrmontage
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.138
Welche Änderung an einer Schusswaffe dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?
A) Änderung des Verschlusses von Rand- auf Zentralfeuer
B) Aufsetzen eines Wechselsystems
C) Anbringen von Sportgriffschalen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.139
Welche Änderungen an Schusswaffen dürfen nur von hierzu berechtigten Personen durchgeführt werden?
A) Verkürzung des Laufes
B) Die Schussfolge der Waffe wird verändert.
C) Die Schusswaffe wird so geändert, dass andere Munition oder Geschosse mit anderem Kaliber aus ihr verschossen werden können.
D) Wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, werden ausgewechselt.
E) Der gesamte Schaft wird getauscht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.140
Sie brauchen eine behördliche Erlaubnis...
A) zum Austausch eines Trainingsabzuges.
B) zur Verwendung eines 10 Schussanstelle eines 5 Schuss- Magazins
C) zur Änderung des Patronenlagers / Laufinneren auf ein größeres Kaliber.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.141
Dürfen Sie Schusswaffen für bessere Ergebnisse ohne Erlaubnis bearbeiten?
A) Nur, wenn ich in der Metallbearbeitung erfahren bin.
B) Abzug, Visierung und Schaft dürfen von mir bearbeitet werden.
C) Auch wesentliche Teile dürfen von mir geändert werden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.142
Eine Langwaffe wird unzulässigerweise bearbeitet, wenn Sie ohne Erlaubnis...
A) den Gewehrlauf kürzen.
B) eine Schaftkappe montieren.
C) die Griffschalen austauschen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.143
Eine Kurzwaffe wird von Ihnen unzulässigerweise bearbeitet, wenn ohne Erlaubnis...
A) der Lauf mit Kompensatorbohrungen versehen wird.
B) ein Balkenkorn eingesetzt wird.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.145
Wenn ein Mitglied, das als Sportschütze eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, aus dem Schießsportverein austritt, muss der Verein ...
A) den Austritt unverzüglich der zuständigen Behörde melden.
B) die Waffen des Mitgliedes in Verwahrung nehmen.
C) nichts tun.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.146
Dürfen Sorgeberechtigte minderjährige Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen?
A) Ja, wenn sie zur Standaufsicht berechtigt sind, dürfen sie ihre Kinder beaufsichtigen.
B) Nein, das dürfen nur in der Kinderund Jugendarbeit ausgebildete Obhutspersonen.
C) Ja, Sorgeberechtigte dürfen alle minderjährigen Schützen beim Schießbetrieb beaufsichtigen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.147
Was hat ein schießsportlicher Verein eines anerkannten Schießsportverbandes im Hinblick auf die Aufsicht zu beachten?
A) Aufsichtspersonen im Verein registrieren.
B) Voraussetzungen der Sachkunde prüfen.
C) Ein Nachweisdokument ausstellen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.148
Ab welchem Alter dürfen Kinder und Jugendliche mit Druckluft-, Federdruck- oder CO2-Waffen schießen und was ist dabei zu beachten?
A) Ab 12 Jahren, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich oder elektronisch dabei sind.
B) Ab 12 Jahren, sofern die Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis erklärt haben und eine geeignete Aufsichtsperson zur Betreuung vorhanden ist.
C) Ab 12 Jahren, wenn die Sorgeberechtigten schriftlich oder elektronisch ihr Einverständnis erklärt haben.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.149
Wer darf auf einer Schießstätte Aufsicht führen?
A) Alle Vereinsmitglieder
B) Der Eigentümer der Schießstätte
C) Alle vom Betreiber bestellten Personen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.152
Welche Anforderungen werden an die verantwortliche Aufsichtsperson gestellt?
A) Volljährigkeit, persönliche Eignung
B) Zuverlässigkeit, Sachkunde
C) Bei Aufsicht über Minderjährige die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
2. Rechte und Pflichten
Frage Nr.
2.153
Was zählt zu den Aufgaben der verantwortlichen Aufsichtsperson?
A) Dafür Sorge zu tragen, dass von den Schützen und ihren Waffen keine Gefahr ausgeht.
B) Die Betreuung von Zuschauern und Gästen.
C) Überprüfen, ob der Verbandskasten aufgefüllt ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.01
Bei welchen Dekorationswaffen ist kein Zulassungszeichen (Ortszeichen des Beschussamtes in der Raute) erforderlich?
A) Bei allen offensichtlich unbrauchbaren und nicht mehr schussfähigen Waffen, die vor dem 01.01.1970 hergestellt wurden.
B) Bei allen Schusswaffen, die vor dem 01.04.2003 nach dem damals geltenden Waffenrecht unbrauchbar gemacht wurden.
C) Bei allen Schusswaffen, deren Modell vor dem 01.01.1871 hergestellt oder entwickelt wurde.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.02
Welches Kennzeichen muss u.a. auf einem Großkaliber-Revolver angebracht sein?
A) Bezeichnung der Munition
B) Herstellerzeichen
C) Warnhinweis „Gefährlich…“
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.03
Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise eine Feuerwaffe?
A) Name des Besitzers
B) Beschusszeichen
C) Lauflänge
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.04
Welche Kennzeichnung trägt üblicherweise eine Schusswaffe?
A) Name, Firma oder Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat.
B) Landeskürzel des Herstellungslandes
C) die Bezeichnung der Munition; sofern keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse
D) Beschusszeichen
E) Herstellungsnummer
F) bei Importwaffen unter anderem auch Einfuhrland (Länderkürzel) und Einfuhrjahr.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.05
Welche der nebenstehenden Kennzeichen sind nicht auf einer waffenbesitzkartenpflichtigen Schusswaffe zu finden?
A)
B)
C)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.07
Welche Kennzeichnung muss eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe mindestens aufweisen?
A) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Modell, Bezeichnung der Munition
B) Hersteller- oder Händlerzeichen, Herstellungsland (Länderkürzel), Seriennummer, Beschusszeichen, Bezeichnung der Munition, bei Importwaffen unter anderem auch Einfuhrland (Landeskürzel) und Einfuhrjahr
C) Hersteller- oder Händlerzeichen, Seriennummer, Herstellungsjahr, Bezeichnung der Munition
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.08
Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit von Patronen angebracht sein?
A) Hersteller- oder Fertigungszeichen, Fertigungsserie, Patronendaten, Zulassungszeichen
B) Herstellungsdatum, Patronenkaliber
C) keine
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.10
Welche Waffenteile unterliegen, bei Einfuhr in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, der Kennzeichnungspflicht des § 24 Abs. 1 des Waffengesetzes?
A) Mindestens ein wesentliches Waffenteil muss entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet sein.
B) Alle wesentlichen Waffenteile müssen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gekennzeichnet sein.
C) Es ist ausreichend wenn sich eine Seriennummer auf dem Lauf der Waffe befindet.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.11
Welche Kennzeichnung muss die Randfeuerpatrone aufweisen?
A) Kaliberangabe auf der Hülse
B) Herstellerzeichen auf der Hülse
C) Kaliber und Herstellerzeichen auf der Hülse
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.12
Welche Kennzeichnung muss die Zentralfeuerpatrone aufweisen?
A) Kaliberangabe und Geschossart auf dem Hülsenboden
B) Herstellerzeichen auf dem Hülsenhals
C) Herstellerzeichen und Bezeichnung der Munition auf der Hülse
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.13
Was bedeutet der Zusatz „R“ in der Munitionsbezeichnung?
A) Patrone mit Rand
B) Randfeuerpatrone
C) Patrone für Revolver (R = Revolver)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.14
Welche zusätzlichen Angaben müssen Schrotpatronen im Kaliber 12/70 aufweisen?
A) keine zusätzlichen Angaben erforderlich
B) auf der Hülse die Längenangabe 70
C) Angabe der Anzahl der Schrote
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.17
Welche Kennzeichnung muss auf einer Randfeuerpatrone angebracht sein?
A) Bezeichnung der Munition
B) Randfeuer
C) Herstellerzeichen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.18
Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Munitionsverpackungseinheit angebracht sein?
A) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Fertigungsserie (Losnummer), Zulassungszeichen
B) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Anzahl der Patronen in der Packung, Herstellungsjahr, Zulassungszeichen
C) Herstellerzeichen, Bezeichnung der Munition, Anzahl der Patronen in der Packung, Fertigungsserie (Losnummer), Herstellungsdatum
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.19
Welche Kennzeichnung muss auf einer Zentralfeuerpatrone angebracht sein?
A) Bezeichnung der Munition und Geschossart
B) Bezeichnung der Munition und Herstellerzeichen
C) Bezeichnung der Munition und Losnummer
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.20
Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen?
A) Sicherheitsüberprüfung der Waffe beim zuständigen TÜV
B) Die Waffe ist durch die PhysikalischTechnische Bundesanstalt auf Funktionsfähigkeit geprüft.
C) Die Waffe ist auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und richtige Kennzeichnung durch ein anerkanntes Beschussamt geprüft.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.23
Auf welchem Waffenteil muss das Beschusszeichen auch angebracht sein?
A) Auf dem Lauf
B) Auf dem Schaft
C) Auf dem Visier
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.24
Welches Beschusszeichen trägt ein in der Bundesrepublik beschossener Revolver .357 Magnum?
A) Bundesadler V / CIP S
B) Bundesadler N / CIP N
C) Bundesadler SP / CIP PN
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.25
Was bedeutet das Beschusszeichen Bundesadler N bzw. CIP N?
A) Die Waffe ist behördlich geprüft und zum Schießen zugelassen.
B) Die Gebühren sind bezahlt.
C) Die Waffe ist gebraucht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.26
Welche Schusswaffe muss ein amtliches Beschusszeichen tragen?
A) Ein jetzt hergestellter Nachbau einer Steinschlosspistole (Original 18. Jhdt.)
B) Ein Druckluftgewehr, das dem Geschoss eine Energie von ca. 10 Joule erteilt.
C) Ordonnanzgewehr aus dem 2. Weltkrieg
D) Bauartgeprüfter Schreckschussrevolver im Kaliber bis 6 mm
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.27
Welche Beschussstempelung trägt üblicherweise eine in der Bundesrepublik Deutschland beschossene Schusswaffe?
A) Beschusszeichen in Form eines Bundesadlers (seit 20.10.2014 CIPZeichen) mit darunter liegendem Kennbuchstaben für die Art des Beschusses.
B) Ortszeichen für das Beschussamt
C) Zahlen oder Buchstabencodierung für das Beschussdatum
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.28
Welche Bedeutung hat ein Beschusszeichen, bei dem ein Bundesadler (seit 20.10.2014 CIP-Zeichen) mit den darunter liegenden Buchstaben „PN“ abgebildet ist?
A) Die Waffe ist für das Schießen mit allen Munitionssorten (Schwarzpulver und rauchloses Pulver) im entsprechenden Kaliber zugelassen. (PN = Prüfung Normal)
B) Die Waffe ist für das Schießen mit allen Munitionssorten im entsprechenden Kaliber zugelassen, die mit rauchlosem Pulver geladen sind. (PN = Prüfung Nitro)
C) Die Waffe ist für das Schießen mit allen Munitionssorten im entsprechenden Kaliber zugelassen, die mit Schwarzpulver geladen sind. (PN = poudre noir)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.29
Was wird bei einem amtlichen Beschuss geprüft?
A) Die Waffe wird auf Haltbarkeit, Funktionssicherheit, Maßhaltigkeit und Kennzeichnung geprüft.
B) Die Waffe wird auf Lebensdauer, Konstruktionsschlüssigkeit und Funktionstauglichkeit geprüft.
C) Die Waffe wird auf Präzision, Fertigungstoleranzen und Materialhärte geprüft.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.30
Auf welchen Waffenteilen muss das Beschusszeichen (auch) angebracht sein?
A) Lauf, Verschluss
B) Schaft, Visier
C) Sicherung, Magazin
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.31
Welche der folgenden Waffenteile unterliegen der Beschusspflicht?
A) Einsteckläufe für Zentralfeuerpatronen
B) Wechseltrommeln
C) Wechselsysteme
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.32
Werden in Deutschland auch Beschusszeichen anderer Staaten anerkannt?
A) Ja, aller Staaten, die eine Sicherheitsprüfung vorschreiben.
B) Ja, aber nur Staaten, die dem Übereinkommen über die gegenseitige Anerkennung von Beschusszeichen und Prüfzeichen beigetreten sind (C.I.P.).
C) Nein, alle Schusswaffen müssen vor ihrem Gebrauch von deutschen Beschussämtern geprüft sein.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.33
Bei welchen der folgenden ehemaligen Staaten ist der dortige amtliche Beschuss auch in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin gültig? (D.h. die dort beschossenen Waffen müssen nicht von einem deutschen Beschussamt erneut beschossen werden.)
A) CSSR
B) DDR
C) Deutsches Reich (sollte sich ein Hakenkreuz auf der Waffe befinden, müsste das Hakenkreuz vom Beschussamt mit einem „X“ versehen werden)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.34
Welche Schusswaffe muss neben dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ noch als weiteres Zulassungszeichen „PTB im Quadrat“ tragen? (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt)
A) Druckluftwaffen mit einer Bewegungsenergie bis zu 7,5 Joule.
B) Schusswaffen mit kleinerem Kaliber als .22lr und einer Bewegungsenergie bis zu 10 Joule.
C) Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
3. Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
3.35
Welche Bedeutung hat das Zeichen „F im Fünfeck“?
A) Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, die von volljährigen Personen erlaubnisfrei erworben werden dürfen.
B) Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, deren Geschossenergie E0 maximal 7,5 Joule beträgt.
C) Das Zeichen „F im Fünfeck“ kennzeichnet Waffen, deren Mündungsgeschwindigkeit unter 7,5 m/s. liegt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.01
Wo darf eine erlaubnispflichtige Kurzwaffe gelagert werden?
A) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet.
B) In einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, sofern sich keine dazu passende Munition im Schrank befindet wenn der Schrank bereits vor dem 06.07.2017 rechtmäßig vom Betroffenen zur Waffenaufbewahrung genutzt wurde.
C) In einem Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143- 1 mit dem Widerstandsgrad 0.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.02
Welchem Sicherheitsstandard muss ein Waffenschrank mindestens entsprechen, damit Waffen und dazu passende Munition zusammen darin aufbewahrt werden dürfen?
A) Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, Schrankgewicht über 200kg
B) DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0
C) DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad I
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.03
In welchem Behältnis darf erlaubnispflichtige Munition gelagert werden?
A) Wohnzimmerschrank mit Sicherheitsschloss
B) Blechschrank mit Vorhängeschloss
C) Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.04
Darf die Erlaubnisbehörde gegen den Willen des Erlaubnisinhabers dessen Wohnräume betreten, um die ordnungsgemäße Waffenaufbewahrung zu überprüfen?
A) Ja, dies ist stets zulässig.
B) Ja, sofern eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.
C) Ja, aber nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.05
Schusswaffen sind aufzubewahren...
A) an einem versteckten Ort.
B) nur bei der Erlaubnisbehörde.
C) in einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.06
Wo müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition aufbewahrt werden?
A) Im Kleiderschrank
B) In einer verschlossenen und alarmgesicherten Familienwohnung.
C) In einem Behältnis der entsprechenden Sicherheitsstufe.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.07
Gegen unbefugten Zugriff ist eine erlaubnispflichtige Pistole zu Hause gesichert, wenn sie...
A) versteckt im Bücherregal liegt.
B) im abgeschlossenen Waffenkoffer im Schrank aufbewahrt wird.
C) in einem Behältnis der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I aufbewahrt wird.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.08
Gegen unbefugten Zugriff ist eine erlaubnispflichtige Langwaffe gesichert, wenn sie...
A) sich in einem abgeschlossenen Waffenschrank der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I befindet.
B) im Gewehrständer steht.
C) an der Wand hängt und mit einem Schloss gesichert ist.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.09
Sind Sie in Bezug auf die sichere Verwahrung ihrer Waffe(n) oder Munition zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?
A) Es besteht keine Pflicht zum Nachweis über die sichere Verwahrung.
B) Ja, wer Waffen oder Munition besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Verwahrung getroffenen Maßnahmen nachzuweisen.
C) Nein, nur wenn mehr als 10 Schusswaffen im Besitz sind.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.11
Ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zulässig?
A) Ja
B) Nein
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.12
Wozu kann die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen oder Munition u.a. führen?
A) Eine nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen stellt einen Straftatbestand im Sinne des Waffengesetzes dar.
B) Verlust der persönlichen Eignung
C) Die nicht ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen stellt lediglich einen Ordnungswidrigkeitentatbestand dar.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.13
Wie können Waffen und Munition außerhalb der Wohnung, z.B. bei Hotelübernachtung anlässlich eines Wettkampfes, sicher aufbewahrt werden?
A) Die Schusswaffe/n ist/sind immer am Körper zu tragen.
B) Ein wesentlicher Teil der Schusswaffe/n ist zu entnehmen und mit sich zu führen. Der Rest der Schusswaffe ist gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
C) Aufbewahrung in einem Transportbehältnis oder in einem verschlossenen Schrank oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.14
Wie sind bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug diese bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aufzubewahren?
A) Waffen und Munition sind in dem verschlossenen Fahrzeug so aufzubewahren, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.
B) Die Waffe/n darf/dürfen hierbei nicht im Fahrzeug verbleiben.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.15
Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (bei dem Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses)?
A) In einer Stahlkassette der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992.
B) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992 oder einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143- 1 Widerstandsgrad 0 oder I.
C) In einer Truhe mit Schwenkriegelschloss im verschlossenen Keller.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.16
Wie sind erlaubnispflichtige Kurzwaffen aufzubewahren (Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis und dem damit verbunden Erwerb einer Schusswaffe nach dem 06.07.2017)?
A) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.
B) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
C) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A der Norm VDMA 24992.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.17
Welche Mindestanforderungen gelten für die dauerhafte Aufbewahrung von Waffen und Munition?
A) Munition ist im Stahlbehältnis mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertigem Behältnis aufzubewahren.
B) Maximal 5 Kurzwaffen in einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143- 1) bis 200 kg. Über 200 kg je 10 Kurzwaffen. Über 10 Kurzwaffen Widerstandsgrad I.
C) Bis zu 10 Langwaffen je A-Schrank. Über 10 Langwaffen im B-Schrank.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.18
Wie dürfen acht erlaubnispflichtige Kurzwaffen untern anderem sicher vor unbefugtem Zugriff dauerhaft aufbewahrt werden?
A) In einem Tresor der Sicherheitsstufe B mit mehr als 200 Kilogramm Gewicht (VDMA 24992) (wenn der Tresor bereits vor dem 06.07.2017 rechtmäßig vom Betroffenen zur Waffenaufbewahrung genutzt wurde).
B) In einem Tresor mit Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1), dessen Gewicht mindesten 200 kg beträgt.
C) In einem Tresor der Sicherheitsstufe A (VDMA 24992).
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.19
Welche und wie viele erlaubnispflichtigen Schusswaffen dürfen Sie in einem Schrank der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (bei dem Bestehen einer waffenrechtlichen Erlaubnis vor dem 06.07.2017 und Fortführung der Nutzung eines vorhandenen Behältnisses) dauerhaft aufbewahren?
A) 5 Kurzwaffen
B) 5 Langwaffen und 5 Kurzwaffen
C) 10 Langwaffen
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.20
Dürfen Sie während des Urlaubes einem Vereinskameraden Ihre WBKpflichtige Schusswaffe zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
A) Ja, wenn er selbst auch eine WBK besitzt und über ein entsprechendes Behältnis verfügt.
B) Nein, das ist nicht gestattet.
C) Dies ist unter Vereinsmitgliedern gestattet.
D) Ja, es ist ausreichend, dass er ein entsprechendes Behältnis besitzt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.21
Wem dürfen Sie während Ihres Urlaubs eine erlaubnispflichtige Waffe vorübergehend zur sicheren Aufbewahrung überlassen?
A) Waffenhändler
B) Dem Nachbarn, der die Waffe in seiner Werkbank im Hobbyraum lagert.
C) Einem Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.22
Wie sind erlaubnispflichtige Langwaffen aufzubewahren?
A) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe B der Norm VDMA 24992.
B) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I.
C) In einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A der Norm VDMA 24992.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
4. Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
4.23
Gelten die Aufbewahrungsvorschriften des Waffengesetzes auch für sogenannte Salutwaffen?
A) Ja, vollumfänglich
B) Nein, aber der Besitzer hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.03
Notwehr ist...
A) jede Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs von sich und anderen.
B) jede Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
C) jede Verteidigung, die erforderlich ist, um jeden Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.04
Gegen wen findet im Falle der Notwehr die Verteidigungshandlung statt?
A) Angreifer
B) Zuschauer
C) Angegriffener
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.05
In Notwehr darf man handeln bei einem Angriff...
A) nur auf Leib und Leben.
B) auf jedes Individual-Rechtsgut.
C) nur gegen das Eigentum.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.06
Welches sind Voraussetzungen der Notwehr?
A) Verteidigungslage
B) Verteidigungswille
C) Erforderlichkeit
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.07
Durch eine Notwehrhandlung entfällt die/der ...?
A) Rechtswidrigkeit
B) Vorsatz
C) Schuld
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.08
Notwehr mit einer Schusswaffe ist nicht gerechtfertigt...
A) bei Beleidigung.
B) bei lebensgefährlichem tätlichem Angriff auf den Ehepartner.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.09
Schusswaffengebrauch als Notwehr kann als letztes Mittel zulässig sein,
A) wenn dem Angriff ausgewichen werden kann.
B) wenn der Angriff mit einem Messer erfolgt.
C) wenn der Angreifer mit der Faust droht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.10
Ist ein Schusswaffengebrauch in Notwehr zulässig, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?
A) Nein, niemals
B) Ist der Einsatz eines milderen Mittels zur Abwehr des Angriffs möglich, ist der Schusswaffengebrauch nicht zulässig.
C) Grundsätzlich ist dem Angegriffenen ein Ausweichen nicht zumutbar, da dies seine Ehre verletzt.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.11
Soll im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
A) Ja, das ist Voraussetzung für einen rechtmäßigen Schusswaffengebrauch.
B) Ja, soweit die Umstände es erlauben.
C) Nein, das ist nicht erforderlich.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.12
Darf in einer Notwehrsituation immer von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden?
A) Nur wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht, um den Angriff abzuwehren.
B) Der Schusswaffengebrauch ist stets als allerletzter Ausweg aus einer bedrohlichen Situation zu betrachten.
C) Ja, immer
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.13
Sollte im Notwehrfall der Angreifer vor dem Gebrauch der Schusswaffe gewarnt werden?
A) Nein
B) Wenn möglich durch Zuruf und/oder Warnschuss.
C) Das Zeigen der Waffe reicht aus, um den Angriff zu beenden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.15
Dürfen Sie in jeder Notwehrsituation von der Schusswaffe Gebrauch machen?
A) Ja, immer
B) Nein, allenfalls bei einem Angriff auf Leben, Leib oder erhebliche Rechtsgüter des Einzelnen.
C) Ja, auch wenn der Angriff durch mildere Mittel abgewehrt werden kann.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.16
Wie lange besteht eine Notwehrsituation fort?
A) Bis der Angreifer weggelaufen ist.
B) Solange der Angriff andauert.
C) Bis ich den Angreifer der Polizei übergeben habe.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.17
Wie lange besteht eine Notwehrsituation fort?
A) Bis der Gegner bewusstlos bzw. geflüchtet ist.
B) Solange der Angriff andauert.
C) Bis ich gefahrlos dem Angriff ausweichen kann, wenn ich dadurch keine wesentlichen Rechtsgüter aufgeben muss.
D) Auf jeden Fall bis die Polizei eintrifft.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.18
Was versteht man unter „Putativnotwehr“?
A) Überschreitung der Notwehr.
B) Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff wird von einem anderen Angegriffenen abgewehrt.
C) Irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.19
Worauf müssen Sie bei Notwehr vorrangig achten?
A) Die Unversehrtheit meines Eigentums.
B) Die Verteidigung mit allen Mitteln.
C) Eine angemessene Verteidigung. (Verhältnismäßigkeit)
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.25
Welche Situation beurteilen Sie als Notstandslage?
A) Sie finden eine geladene Jagdwaffe im Wald.
B) Sie werden durch ein herrenloses Tier angegriffen.
C) Sie werden durch eine Person angegriffen.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.27
Welches sind die Voraussetzungen des rechtfertigenden Notstandes?
A) gegenwärtige, nicht mit geringerem Eingriff abwehrbare Gefahr für ein Rechtsgut; wesentliches Überwiegen des geschützten Interesses
B) Absicht, die Gefahr nicht von sich oder einem anderen abzuwenden
C) gegenwärtiger rechtswidriger Angriff
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.29
Nothilfe ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff...
A) von sich selbst abzuwenden.
B) von einem anderen abzuwenden.
C) vom eigenen Auto abzuwenden.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.32
Wann ist ein Angriff gegenwärtig?
A) Wenn er abgeschlossen ist.
B) Wenn er unmittelbar bevorsteht.
C) Solange er andauert.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.33
Wann ist ein Angriff gegenwärtig?
A) Wenn zu befürchten ist, dass durch eine Drohung des Angreifers zukünftig eine Gefahr für Leib und Leben eintreten könnte.
B) Wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht oder noch nicht beendet ist.
C) Wenn der Angreifer in die Flucht geschlagen ist, aber mit einem späteren Angriff droht.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.34
Wann ist die Gefahr gegenwärtig?
A) Es kann jeden Augenblick ein Schaden eintreten.
B) Es wird vielleicht ein Schaden eintreten.
C) Es ist ein Schaden eingetreten.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.36
Was ist Ihre Pflicht nach einem abgewehrten Angriff?
A) Ich habe keinerlei Pflichten gegenüber dem Angreifer.
B) Ich bin zum Schadensersatz verpflichtet.
C) Wenn die Notwendigkeit erkennbar und die Situation zumutbar ist, habe ich Hilfe zu leisten.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.37
Regelungen über Notwehr und Notstand finden Sie im...
A) Grundgesetz
B) Waffengesetz
C) Strafgesetzbuch / BGB
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.38
Was sind u.a. Rechtfertigungsgründe nach dem Strafgesetzbuch?
A) Notwehr
B) Nothilfe
C) Notstand
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.39
Welches ist das höchste Rechtsgut?
A) Freiheit
B) Eigentum
C) Leib / Leben
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.40
Bei der Abwehr eines nicht auf Kommando angreifenden Hundes handeln Sie...
A) in Notwehr.
B) in Nothilfe.
C) in Notstand.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.42
Sie beobachten wie jemand mit einer Schusswaffe bedroht wird. Sie greifen mit Ihrer Schusswaffe ein. Dabei wird der Angreifer verletzt. Es stellt sich hinterher heraus, dass kein rechtswidriger Angriff vorlag, weil es sich um Filmaufnahmen handelte. Sie handelten in...
A) Putativnotwehr (scheinbare Notwehr).
B) Notstand.
C) Notwehrexzess.
Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
5. Notwehr und Notstand
Frage Nr.
5.43
Eine Person bricht Ihren PKW auf. Sie sehen das vom Fenster Ihres Hauses aus und schießen. Die Person wird dabei verletzt. Wie ist die Situation zu beurteilen?
A) Der Einsatz der Schusswaffe war durch Notwehr gerechtfertigt.
B) Die Notwehr wurde überschritten (Notwehrexzess).
C) Der Einsatz der Schusswaffe war durch Nothilfe gerechtfertigt.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
03
Was sind die typischen Merkmale einer halbautomatischen Büchse?
A) Durch einmaliges Betätigen des Abzuges kann ich mehrere Schüsse hintereinander abgeben.
B) Nach Abgabe eines Schusses wird die Büchse selbsttätig erneut schussbereit und es kann aus demselben Lauf durch erneute Betätigung des Abzuges jeweils ein weiterer Schuss abgegeben werden.
C) Hierbei handelt es sich um eine Militärwaffe.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
04
Was ist der Unterschied zwischen Pistole und Revolver?
A) Die Pistole hat ein Patronenlager im Lauf, der Revolver hat mehrere Patronenlager in der Trommel, getrennt vom Lauf.
B) Der Revolver hat einen Hahn, eine Pistole nicht.
C) Pistolen sind leichter gebaut als Revolver.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
06
Was ist das typische Merkmal eines Revolvers?
A) Ein Magazin im Griffstück.
B) Die Trommel ist zugleich Patronenlager und Magazin.
C) Ein außenliegendes Schlagstück.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
07
Was ist ein typisches Merkmal einer halbautomatischen Pistole?
A) Trommel zur Aufnahme von Patronen
B) Magazin zur Aufnahme von Patronen
C) Lauf vom Patronenlager getrennt
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
08
Welcher Unterschied besteht zwischen Büchse und Flinte?
A) Büchse für Kugelschuss, Flinte für Schrotschuss / Flintenlaufgeschosse.
B) Büchsen haben Kammerstängel und Zylinderverschluss, Flinten haben immer einen Kipplauf.
C) Keine Unterschiede.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
09
Besonderes Merkmal einer Flinte ist, dass ...
A) mit ihr Flintenmunition verschossen wird.
B) sie einen gezogenen Lauf besitzt.
C) Sie einen Kipplauf besitzt.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
10
Was ist bei der Flinte der „Choke“?
A) Laufverengung im Bereich des Patronenlagers
B) Laufverengung im Bereich der Mündung
C) Rückstoß beim Schuss
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
11
Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?
A) Mit halbautomatischen Waffen kann man mehrere Schüsse aus demselben Lauf abgeben, ohne dass man Patronen per Hand nachladen muss.
B) Mit halbautomatischen Waffen kann man durch einmaliges Betätigen des Abzugs mehrere Schüsse aus demselben Lauf abgeben.
C) Mit halbautomatischen Waffen kann man einen Schuss abgeben, dann muss stets eine neue Patrone aus dem Magazin per Hand durchgeladen werden.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
12
Was versteht man unter dem Begriff „halbautomatische Waffe“?
A) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses selbsttätig erneut schussbereit wird und bei der durch nochmalige Betätigung des Abzuges ein weiterer Schuss aus demselben Lauf abgegeben werden kann.
B) Eine Waffe, die nach Abgabe eines Schusses durch manuelles Vor- und Zurückziehen des Verschlusshebels die leere Patronenhülse auswirft und eine neue Patrone aus dem Magazin zuführt.
C) Eine Waffe, bei der nach Abgabe eines Schusses die leere Patronenhülse automatisch ausgeworfen wird, eine neue Patrone aber manuell per Hand geladen werden muss.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
13
Was sind „wesentliche Teile“ von Schusswaffen?
A) Das Griffstück, oder sonstige Waffenteile von Kurzwaffen, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
B) Das Gehäuse
C) Der Verschluss
D) Das Patronen- oder Kartuschenlager (wenn dieses nicht bereits Bestandteil des Laufes ist)
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
14
Aus welchen wesentlichen Teilen besteht eine Schusswaffe?
A) Lauf, Patronenlager, Verschluss, Gehäuse, Griffstück bei Kurzwaffen
B) Patrone, Visierung, Abzug
C) Magazin, Schaft, Schlagbolzen
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
15
Was ist ein „wesentlicher Teil“ einer Schusswaffe?
A) Verschluss
B) Abzug
C) Magazin
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
16
Welche der nachfolgenden Aussagen ist richtig?
A) Repetierwaffen haben immer ein Magazin.
B) Revolver haben immer eine Trommel.
C) Pistolen haben immer ein Magazin.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
17
Was versteht man bei Sportwaffen unter dem Begriff „Kleinkaliberwaffe“?
A) Eine Waffe in einem Kaliber unter 40 mm.
B) Eine Waffe im Kaliber .22lr (.22 lfB).
C) Eine Waffe mit einer Mündungsenergie unter 7,5 Joule.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
18
Was ist ein Drilling?
A) Eine Repetierwaffe
B) Eine halbautomatische Waffe
C) Eine Einzellader-Schusswaffe
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
21
Aus welchen Teilen besteht eine Zentralfeuerpatrone?
A) Zündhütchen, Treibladung, Hülse, Geschoss
B) Pressling und Geschoss
C) Hülse, Treibladung, Zündsatz
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
22
Was versteht man unter Randfeuerpatronen?
A) Alle Patronen mit Rand.
B) Alle Patronen mit Zündsatz im Hülsenrand.
C) Alle Patronen mit speziellen Geschossen (z.B. Scharfrandgeschosse).
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
23
Welche Zündarten gibt es?
A) Zentralfeuerzündung
B) Randfeuerzündung
C) Vorratszündung
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
24
Was bedeutet „R“ bei der Patronenbezeichnung „7 x 57R“?
A) „R“ steht für „RASANT“.
B) „R“ steht für Rand.
C) „R“ steht für „Randfeuerzündung“.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
25
Welche sichtbaren Merkmale kennzeichnen eine Randfeuerpatrone?
A) Patrone ohne Zündhütchen
B) Zündhütchen am Patronenboden
C) Hülse aus Nickel
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
26
Was ist eine Pufferpatrone?
A) Eine Platzpatrone.
B) Eine Patrone mit besonders geringer Treibladung.
C) Eine Patrone ohne Zündhütchen und ohne Ladung zum Üben.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
27
Was bedeutet die Bezeichnung „Magnum“?
A) Es handelt sich um eine ausländische Patrone.
B) Eine in ihrer Kaliberklasse besonders starke Patrone.
C) Eine Patrone mit übergroßem Durchmesser.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
29
Was bedeutet die Zahl 12 bei Schrotpatronen?
A) Der Durchmesser des Laufs beträgt 12 mm.
B) In der Schrotpatrone befinden sich 12 gleich große Kugeln.
C) Die Zahl 12 ergibt sich aus der Anzahl der Bleikugeln vom Laufinnendurchmesser, die zusammen die Masse von einem englischen Pfund (453,6g) ergeben.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
30
Schrotmunition im Kaliber 16 ...
A) ist größer als Kaliber 12.
B) ist kleiner als Kaliber 12.
C) entspricht dem internationalen Kalibermaß 2 x 8 mm.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
31
Was bezeichnet die Zahl „12“ bei dem entsprechenden Flintenkaliber?
A) Den Innendurchmesser des Laufes in Millimetern.
B) Den Innendurchmesser des Laufes in Zoll (Inch).
C) Der Innendurchmesser des Laufes entspricht dem Durchmesser einer Bleikugel mit dem Gewicht eines zwölftel (1/12) Pfundes (englisches Maß, ca. 454 Gramm) Blei -> es handelt sich also um einen „Zwölftelpfünder“.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
32
Woran erkennt man die für eine Waffe zugelassene Munition?
A) Wenn die Angaben auf der kleinsten Verpackungseinheit mit den Angaben auf der Waffe übereinstimmen.
B) Wenn man die Munition von einem Sportwaffenhändler hat.
C) Wenn sie ins Patronenlager eingeführt werden kann.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
33
Welche der folgenden Aussagen über Schalldämpfer ist richtig?
A) Ein Schalldämpfer verringert den Mündungsknall.
B) Ein Schalldämpfer kann die Mündungsgeschwindigkeit des Geschosses beeinflussen.
C) Ein Schalldämpfer kann die Präzision der Waffe beeinflussen.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
34
Was bewirkt ein Schalldämpfer?
A) Er verringert den Mündungsknall beim Schuss.
B) Er verstärkt den Rückstoß beim Schuss.
C) Er verringert den Geschossknall.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
36
Was bewirkt ein Schalldämpfer nicht?
A) Er verringert den Mündungsknall beim Schuss.
B) Er verstärkt den Rückstoß beim Schuss.
C) Er verringert den Geschossknall.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
37
Was versteht man unter einem Kompensator?
A) Eine Vorrichtung am Waffenlauf, die das Hochschlagen beim Schuss verringern soll.
B) Eine Vorrichtung im Verschluss von halbautomatischen Waffen, die den Rückstoß verringern soll.
C) Eine Vorrichtung am Magazin, die dessen Kapazität erhöht.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
38
Was versteht man unter einem Einstecklauf?
A) Wechsellauf, der anstelle des Laufes in die Verschlusshülse der Waffe eingesetzt und durch Einstecken befestigt wird.
B) Ein Lauf ohne eigenen Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann.
C) Ein Lauf mit eigenem Verschluss, der in die Läufe von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
39
Was versteht man unter einem Nachtzielgerät?
A) Ein Gerät, das mit Montagevorrichtung für Schusswaffen versehen ist und durch Bildwandler oder mittels elektronischer Verstärkung ein Zielen bei Nacht ermöglicht.
B) Ein Zielfernrohr mit besonders großen Linsen, das ein Erkennen des Zieles auch bei schlechten Lichtverhältnissen ermöglicht.
C) Eine selbstleuchtende oder fluoreszierende Visiereinrichtung, die ein Zielen auch bei Dunkelheit ermöglicht.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
40
Was versteht man unter Kaliber?
A) Den Außendurchmesser eines Laufes.
B) Den Innendurchmesser des Laufes.
C) Den Durchmesser des Einzelgeschosses.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
42
Was versteht man unter Kaliber?
A) Durchmesser der Hülse
B) Innendurchmesser des Laufes
C) Außendurchmesser des Laufes
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
43
Darf Munition im Kaliber .22lr auch aus Kurzwaffen verschossen werden?
A) Ja
B) Nur mit Genehmigung des Schießleiters.
C) Nein
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
44
Warum ist z.B. die Munitionsbezeichnung „9 mm“ nicht ausreichend?
A) Weil es verschiedene 9 mm-Patronen gibt.
B) Weil die Kaliberangabe in der Regel nie ganz exakt ist, sondern auf gerundeten Werten beruht.
C) Weil die Kaliberangabe keine Information über die zulässigen Treibladungsmittel (Schwarz- oder Nitrozellulosepulver) enthält.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
45
Was versteht man unter DoubleAction-Only Pistolen?
A) Pistolen, deren Abzug jedes Mal vorgespannt werden muss.
B) Pistolen, bei denen nur der erste Schuss mittels Spannabzug abgefeuert wird.
C) Pistolen, bei denen jeder Schuss mittels Spannabzug abgefeuert wird.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
46
Welche der nebenstehenden Schusswaffen können auch halbautomatische Waffen sein?
A) Büchsen
B) Doppelflinten
C) Pistolen
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
47
Was versteht man unter dem Begriff „Double-Action-Pistole“?
A) Eine Waffe mit Spannabzug (auch im entspannten Zustand kann durch Betätigen des Abzugs ein Schuss abgegeben werden).
B) Eine Waffe, die für mindestens zwei Schießsportdisziplinen zugelassen ist.
C) Eine Waffe, bei der durch Betätigen der Sicherung im gespannten Zustand sowohl der Hahn (das Schlagstück) entspannt, als auch der Schlagbolzen gesichert wird.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
48
Bei einem Teilmantelgeschoss...
A) liegt in der Regel an der Spitze der Bleikern frei.
B) ist das Geschoss immer verkupfert.
C) liegt nur am Geschossboden der Bleikern frei.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
49
Welche Läufe weisen Züge und Felder auf?
A) Glatte Läufe
B) Gezogene Läufe
C) Polygonläufe
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
50
Züge und Felder sind typische Merkmale von...
A) gezogenen Läufen.
B) glatten Läufen.
C) gezogenen wie glatten Läufen.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
51
Das Feldkaliber ist im Verhältnis zum Zugkaliber…
A) größer.
B) kleiner.
C) gleich groß.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
52
Müssen Pistolen manuelle Sicherungen haben?
A) Auf jeden Fall.
B) Nein
C) Nur halbautomatische Pistolen.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
55
Wozu dient der Verschluss?
A) Er soll die Waffe gegen Wegnahme sichern.
B) Er soll den Rückstoß mindern.
C) Er soll das Patronenlager nach hinten abschließen.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
56
Bei einer halbautomatischen Waffe können mehrere Schüsse abgefeuert werden...
A) durch jeweiliges Betätigen des Abzuges.
B) durch einmaliges Betätigen des Abzuges.
C) nach erneutem manuellen Spannen.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
57
Was ist ein Einstecklauf und welchen Zweck hat er?
A) Ein Einstecklauf ist ein Lauf ohne eigenen Verschluss, der in einen Lauf von Waffen größeren Kalibers eingesteckt werden kann, um Munition mit einem kleineren Kaliber verschießen zu können.
B) Ein Einstecklauf ist ein Lauf mit eigenem Verschluss, mit dem ein kleineres oder größeres Kaliber verschossen werden kann.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
58
Wie ist in der Regel die Schussfolge bei Bockflinten beim nicht umschaltbaren Einzelabzug?
A) oben / unten
B) unten / oben
C) rechts / links
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
59
Wie groß ist die (ungefähre) Anfangsgeschwindigkeit der Geschosse mittlerer Büchsenkaliber für Zentralfeuer-patronen?
A) 200 - 300 m/s
B) 700 – 1000 m/s
C) 1500 – 1700 m/s
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
60
Was bezeichnet in der Ballistik das Kürzel „v“?
A) Geschossenergie
B) Höchstreichweite des Geschosses
C) Geschossgeschwindigkeit
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
61
Was bedeutet die Bezeichnung „vo“?
A) Die Fluggeschwindigkeit rotierender Schrote nahe dem Nullpunkt.
B) Die Geschossgeschwindigkeit reduziert sich auf Null.
C) Die Geschossgeschwindigkeit beim Verlassen der Mündung.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
62
Was bedeutet der ballistische Begriff „v100“?
A) Geschossgeschwindigkeit 100 Meter vor der Mündung.
B) Gefahrenbereich des Geschosses bei 100 Metern.
C) Geschossenergie 100 Meter vor der Mündung.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
63
Die Faustregel für die Reichweite von Schroten in Metern beträgt...
A) 1000 x Schrotgröße in mm.
B) 100 x Schrotgröße in mm.
C) 10 x Schrotgröße in mm.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
64
Welches Geschoss hat die größte Durchschlagskraft?
A) Bleigeschoss
B) Vollmantelgeschoss
C) Teilmantelgeschoss
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
65
Was versteht man unter der Höchstreichweite eines Geschosses?
A) Die Strecke zwischen Schützenstand und Geschossfang.
B) Das Produkt aus Treibladung und Geschossgewicht.
C) Die Entfernung zwischen Laufmündung und maximal entferntem Auftreffpunkt des Geschosses.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
66
Der Gefährdungsbereich von Geschossen der Patrone im Kaliber .300 WinMag beträgt...
A) 3000 m.
B) 5000 m.
C) 7000 m.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
67
Welche Höchstreichweite haben Geschosse der Patrone im Kaliber .44 Rem. Mag.?
A) 1500 m
B) 3000 m
C) 2000 m
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
68
Welche Höchstreichweite haben Geschosse der Patrone im Kaliber 9mmLuger?
A) 1500 m.
B) 2000 m.
C) 1000 m.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
69
Wie groß ist der Gefährdungsbereich der Schrote bei einer Korngröße von 2 mm Durchmesser?
A) 150 m
B) 200 m
C) 250 m
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
70
Die Höchstreichweite eines Geschosses im Kaliber .22lr beträgt ca. ...
A) 1000 m.
B) 1500 m.
C) 2000 m.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
71
Die Höchstreichweite von ca. 1500 m kann erreicht werden von einem Geschoss der Patrone...
A) .22lr
B) .32 S&W Long N.P. (Wadcutter).
C) 9 mm Luger.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
72
Was versteht man unter Gefährdungsbereich eines Geschosses?
A) Die Höchstreichweite
B) Den Streukreis
C) Die günstigste Schussentfernung
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
74
Welcher Begriff gehört nicht zur Ballistik?
A) Gasdruck
B) Geschossflugbahn
C) Abzugsgewicht
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
75
Womit befasst sich u.a. die Außenballistik?
A) Mit Wettereinflüssen
B) Mit der Geschossflugbahn
C) Mit der Geschossform
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
76
Womit befasst sich u.a. die Innenballistik?
A) Mit dem rotationslosen Geschossweg.
B) Mit der Strecke zwischen Patronenlager und Auftreffpunkt.
C) Mit dem Gasdruckverlauf.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
77
Was versteht man unter der Streuung der Geschosse?
A) Eine schlechte Schießleistung.
B) Die Abweichung einer Reihe von Treffern zueinander bei gleichem Haltepunkt.
C) Die Verformung des Geschosses beim Aufprall.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
78
Welche Flugbahnbeschreibung ist richtig?
A) Das Geschoss beschreibt auf seiner Flugbahn eine ungleichförmige Kurve, die mit zunehmender Entfernung von der Mündung immer steiler abfällt.
B) Das Geschoss steigt auf seiner Flugbahn bis zur Mitte auf und fällt zum Ziel ebenso ab.
C) Die Visierlinie ist gleichzeitig auch die Flugbahn des Geschosses.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
79
Was bedeutet der ballistische Begriff „Steighöhe eines Geschosses“?
A) Die maximale Höhe eines Geschosses in der sogenannten „ballistischen Kurve“.
B) Gefahrenbereich des Geschosses bei höchster Steigung.
C) Die Entfernung zwischen Laufmündung und Scheitelpunkt der Geschossbahn bei senkrecht nach oben abgegebenem Schuss.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
80
Was bedeutet der ballistische Begriff „E0“?
A) Geschossgeschwindigkeit auf 100 m.
B) Steighöhe des Geschosses (Gefahrenbereich).
C) Bewegungsenergie des Geschosses beim Verlassen des Laufes.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
81
Wovon hängt die Eindringtiefe eines Geschosses ab?
A) Je geringer das Geschossgewicht und die -härte, desto tiefer das Eindringen.
B) Je größer die Querschnittsbelastung, je härter das Geschoss, desto tiefer das Eindringen bei gleicher Auftreffenergie und gleichem Zielmedium.
C) Je schwerer und stumpfer das Geschoss, desto größer ist die Geschwindigkeit und das Eindringen.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
82
Was bewirkt der Drall?
A) Das Flugverhalten des Geschosses wird erheblich stabilisiert.
B) Die Reichweite des Geschosses verkürzt sich erheblich.
C) Die Bewegungsenergie des Geschosses erhöht sich erheblich.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
84
Was versteht man unter der Länge des Dralls?
A) Die Länge eines gezogenen Laufes.
B) Die Strecke, auf der sich das Geschoss einmal um seine eigene Längsachse dreht.
C) Die Länge eines speziell gehärteten Laufes einer Schusswaffe.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
85
Was bedeutet der ballistische Begriff „Geschossrotation“?
A) Fluggeschwindigkeit rotierender Schrote.
B) Die mathematisch festgelegte Energie des rotierenden Geschosses bei verlassen des Laufes.
C) Die Drehung des Geschosses um seine Längsachse.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
86
Wodurch wird der Geschossknall erzeugt?
A) Das verbrannte Pulver erzeugt den Knall im Inneren der Schusswaffe.
B) Durch die Expansion der vor dem Geschoss komprimierten Luft bei überschallschnellen Geschossen.
C) Das nicht vollständig verbrannte Pulvergas vermischt sich mit Sauerstoff und bewirkt den Knall.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
87
Wodurch entsteht der Mündungsknall?
A) Durch die mit Überschallgeschwindigkeit austretenden Gase.
B) Die dem Geschoss folgenden Pulvergase stoßen auf die kalte Umgebungsluft.
C) Durch das nicht vollständig verbrannte Pulver.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
88
Warum weisen Langwaffenläufe im Bereich des Patronenlagers stärkere Wandungen auf als im vorderen Laufteil?
A) Damit eine bessere Montage der Visiereinrichtung erfolgen kann.
B) Weil in diesem Bereich der höchste Gasdruck auftritt.
C) Weil in diesem Bereich Hersteller, Beschusszeichen und Nummer am besten sichtbar angebracht werden können.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
89
Was verstehen Sie unter dem Begriff „Basküle“?
A) Visiereinrichtung für Spezialgewehre
B) Vorderschaft einer „Pump Action“
C) Verschlusskasten einer Kipplaufwaffe
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
91
Wie wird eine Schusswaffe dauerhaft unbrauchbar gemacht, um sie ohne Erwerbsberechtigung erwerben zu können? (sog. Dekorationswaffe)
A) Ein Büchsenmacher macht mehrere wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar und bringt sein Markenzeichen auf der Dekorationswaffe an.
B) Ein Waffenhändler macht alle wesentlichen Teile vorübergehend unbrauchbar und bringt ein Beschusszeichen auf der Dekorationswaffe anbringen.
C) Der Inhaber einer Waffenbearbeitungs- oder Waffenherstellungserlaubnis macht alle wesentlichen Teile gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 (Deaktivierungsdurchführungsverordnung) unbrauchbar und lässt vom Beschussamt das Zulassungszeichen anbringen. Das Beschussamt stellt überdies eine Deaktivierungsbescheinigung aus.
Waffentechnik (Waffen, Munition, Geschosse)
Frage Nr.
92
Wann sind Feuerwaffen oder deren wesentliche Teile dauerhaft unbrauchbar gemacht?
A) Wenn die Waffe mit einem Blockiersystem vorübergehend blockiert wurde.
B) Wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesentlichen Bestandteil den Maßgaben Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 (Deaktivierungsdurchführungsverordnung) entsprechen.
C) Wenn der Lauf der Waffe verzogen ist.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
01
Darf eine Schusswaffe, auch wenn sie ungeladen ist, auf Menschen gerichtet werden?
A) Niemals
B) Ja
C) Nein, außer bei Notwehr.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
02
Wie soll eine Schusswaffe an eine andere Person übergeben werden?
A) geladen, gesichert
B) geladen, ungesichert
C) ungeladen
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
03
Mit welchen Waffen darf man auf seinem befriedeten Grundstück schießen, wenn sichergestellt ist, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können und niemand durch Lärm behindert oder belästigt wird?
A) Druckluftwaffen mit dem Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und Softairwaffen.
B) Mit Waffen für Randfeuermunition bis Kaliber .22lr (= lfB).
C) Mit Waffen (z.B. im „Kleinstkaliber“ 4 mm M20), sofern diese das Zulassungszeichen „F im Fünfeck“ und das Zulassungszeichen „PTB im Viereck“ tragen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
04
Wie sollte man Munition im Bedarfsfall ordnungsgemäß entsorgen?
A) In den Hausmüll werfen.
B) Beim Waffenhändler abgeben.
C) In den Sondermüll geben.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
05
Welche Munition dürfen Sie aus Ihrer Waffe verschießen?
A) Alles, was ins Patronenlager passt.
B) Munition, für die diese Waffe konstruiert und zugelassen ist.
C) Nur Zentralfeuermunition.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
06
Wie darf unbrauchbar gewordene Munition entsorgt werden?
A) Geschoss abziehen, Pulver in Wasser auflösen, Rest in Hausmüll geben.
B) Als Sondermüll / Gefahrstoff bei der örtlichen Annahmestelle abgeben.
C) An den Verkäufer / Hersteller oder einen Delaborierbetrieb geben.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
07
Wie viel Munition darf mit einer Waffenbesitzkarte bei entsprechender Munitionserwerbsberechtigung erworben werden (ungeachtet von Transportbeschränkungen)?
A) bis zu 1000 Patronen je Kauf / Lieferung
B) bis zu 5 kg Nettoexplosivmasse je Kauf / Lieferung
C) unbegrenzt
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
09
Wie soll eine halbautomatische Pistole auf der Schießstätte an eine andere Person übergeben werden?
A) Die geladene Waffe ist zu sichern, der Ladezustand ist mitzuteilen.
B) Aus der geladenen Waffe ist das Magazin zu entnehmen, der Ladezustand ist mitzuteilen.
C) Ungeladen, mit geöffnetem Verschluss.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
10
Was sollte als erstes geschehen, wenn man eine Schusswaffe übergeben bekommt?
A) Die Waffe ist sofort auf ihren Ladezustand zu überprüfen.
B) Es genügt die Sicherung der Waffe auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
C) Die Waffe ist sofort zu zerlegen und auf Beschädigungen zu prüfen. Außerdem sollten die Beschusszeichen in Augenschein genommen werden.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
11
Was haben Sie zu tun, bevor Sie mit einer Schusswaffe schießen?
A) Waffe auf sichtbare Beschädigungen prüfen.
B) Überprüfen, ob das Patronenlager und der Lauf frei von Fremdkörpern sind.
C) Prüfen, ob die bereitgestellte Munition aus dieser Waffe verschossen werden darf.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
12
Wo darf ein Sportschütze seine Waffe laden?
A) Nur auf dem Schützenstand.
B) Auf dem gesamten Schießstand.
C) Im Aufenthaltsraum.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
13
Darf ausnahmsweise eine geladene Waffe einem anderen übergeben werden?
A) Ja, bei Waffenstörung der verantwortlichen Aufsichtsperson.
B) Nur an den Nachbarschützen.
C) Nein, auf keinen Fall.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
14
Dürfen Sie mit einem Druckluftgewehr (E0 max. 7,5 J) in Ihrem Keller schießen, wenn sichergestellt ist, dass hierbei niemand gefährdet wird?
A) Das ist waffenrechtlich erlaubt.
B) Nein, das ist verboten.
C) Nein, ich darf nur mit sogenannten Spielgeräten (Energie 0,08 J) außerhalb von Schießständen schießen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
15
Darf mit jeder beliebigen Waffe auf Schießstätten geschossen werden?
A) Ja, wenn sie funktionssicher sind.
B) Nein.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
16
Den Anordnungen der verantwortlichen Aufsichtsperson auf dem Schießstand ist Folge zu leisten:
A) Nur im Wettkampf.
B) Nur bei Gefahr im Verzug.
C) Immer
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
17
Darf eine verantwortliche Aufsichtsperson am Schützenstand dem Schützen im Rahmen der Ausbildung eine geladene Waffe übergeben?
A) Ja, da er umfangreiche Fachkenntnisse besitzt.
B) Nein, geladene Waffen dürfen nicht übergeben werden.
C) Ja, wenn er Anfänger unterweist.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
18
Wie ist eine Kipplaufflinte auf einer Schießstätte zu tragen?
A) Gesichert, mit einem Tragriemen auf der Schulter.
B) Ungeladen, mit geöffnetem Verschluss.
C) Geschlossen und gesichert.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
19
Wie sind Kleinkalibergewehre auf dem Schießstand abzulegen?
A) Entladen, mit geöffnetem Verschluss, Magazin entnommen.
B) Unterladen, mit der Mündung nach oben.
C) Gesichert, mit geschlossenem Verschluss.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
20
Darf ich eine fremde Schusswaffe auf dem Schützenstand in die Hand nehmen?
A) Nur mit Erlaubnis des Besitzers.
B) Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
C) Ja, wenn sie entladen ist, immer.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
21
Dürfen Sie zur Scheibenbeobachtung eine geladene Schusswaffe ablegen?
A) Ja, wenn die Schusswaffe gesichert ist.
B) Nur mit Erlaubnis des Schießleiters.
C) Nein, nur die entladene und geöffnete Waffe darf abgelegt werden.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
22
Wann darf mit dem Schießen begonnen werden?
A) Wenn sich niemand mehr vor dem Ziel aufhält.
B) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
C) Wenn alle Schützenstände belegt sind.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
23
Darf ohne waffenrechtliche Erlaubnis Munition auf einer Schießstätte zum Schießen überlassen werden?
A) Ja, nur einem Mitglied des Schützenvereins.
B) Ja, aber nur zum sofortigen Verbrauch.
C) Nein
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
24
Ist es zulässig im Aufenthaltsraum Anschlagübungen mit Schusswaffen zu machen?
A) Ja, dies ist nur nach Anleitung des Schießleiters zulässig.
B) Ja, wenn eine entsprechende Ladeecke eingerichtet wurde.
C) Nein, dies ist nur auf dem Schützenstand erlaubt.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
25
Darf einem Gastschützen, der nicht im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, eine erlaubnispflichtige Schusswaffe überlassen werden?
A) Ja, aber nur zur Mitnahme nach Hause.
B) Ja, nur zum Schießen auf einer Schießstätte.
C) Nein, unter keinen Umständen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
26
Wie sind Schusswaffen auf dem Schießstand aus der Hand zu legen?
A) Geladen, entspannt und gesichert.
B) Entladen, nur mit leerem Magazin, Verschluss geschlossen.
C) Verschluss offen, Lauf Richtung Geschoßfang, leeres Patronenlager, leeres Magazin (entfernt von Waffe).
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
27
Was ist beim Schießen mit einer halbautomatischen Pistole hinsichtlich der Schussbereitschaft zu beachten?
A) Die Waffe ist nach jedem Schuss wieder schussbereit, solange sich Patronen im Magazin befinden.
B) Nichts besonderes, wenn die Waffe eine Sicherung hat.
C) Die Waffe ist sofort nach Schussabgabe zu sichern.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
28
Darf mit einem Gewehr im Kaliber .22lr im befriedeten Besitztum geschossen werden?
A) Nein.
B) Ja, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können.
C) Ja, wenn Personen oder Sachen nicht gefährdet werden können.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
29
Mit welchen Schusswaffen darf im befriedeten Besitztum außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis geschossen werden?
A) Nur mit schallgedämpften Waffen (Immissionsschutz).
B) Mit allen, vorausgesetzt es ist ein ausreichender Kugelfang vorhanden, so dass die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
C) Mit bauartzugelassenen Schusswaffen, deren Geschossen eine Energie von max. 7,5 Joule erteilt wird und die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
30
Was ist beim sportlichen Schießen auf Schießstätten zu beachten?
A) Es darf nur unter Aufsicht geschossen werden (ausgenommen die zur Aufsichtsführung befähigte Person schießt alleine).
B) Es darf nur mit für den Stand zugelassenen Waffen und Munition geschossen werden.
C) Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
31
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor der Schießbetrieb aufgenommen werden darf?
A) Eine verantwortliche Aufsichtsperson muss anwesend sein.
B) Die Waffen müssen geladen werden.
C) Waffen und Munition müssen der Standzulassung entsprechen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
32
Darf unter Alkoholeinfluss geschossen werden?
A) Nein
B) Ja, weil Alkohol beim Zielen hilft.
C) Ja, aber nur mit Langwaffen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
33
Wie sind Schusswaffen und Munition während des Aufenthaltes auf Schießstätten außerhalb des Schießens aufzubewahren?
A) Auf Schießstätten ist eine Aufbewahrung nicht zu beachten.
B) Ungeladen und getrennt von der Munition.
C) So, dass sie nicht in den Besitz Unberechtigter gelangen können.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
34
Was besagt der Begriff Gefahrenbereich?
A) In diesem Bereich darf auf dem Schießstand nicht geschossen werden.
B) Schützen, die mit großkalibrigen Waffen schießen, haben einen Gefahrenbereich von 4 m. In diesem Bereich darf sich kein Zuschauer aufhalten.
C) Es handelt sich hierbei um die Höchstreichweite von aus Schusswaffen abgefeuerten Geschossen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
35
Was versteht man unter Gefahrenbereich?
A) Die Höchstreichweite von aus Schusswaffen abgefeuerten Geschossen.
B) Der Bereich, in dem Menschen oder Sachen gefährdet werden können.
C) Der unmittelbare Bereich hinter dem Schützen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
36
Darf mit einem Gewehr (im Kaliber .308Win) mit Einstecklauf (im Kaliber .22lr) auf einem 50 m KK-Stand geschossen werden?
A) Ja, aber nur mit Zentralfeuerpatronen.
B) Nein
C) Ja, wenn der Einstecklauf bauartzugelassen ist.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
37
Eine halbautomatische Pistole entlade ich, indem ich ...
A) den Verschluss öffne und das Magazin entleere.
B) den Verschluss öffne, das Patronenlager entferne, den Verschluss schließe und das Magazin entnehme.
C) das Magazin entnehme, den Verschluss öffne und das Patronenlager entleere.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
38
In welcher Reihenfolge werden halbautomatische Waffen entladen?
A) Erst nachsehen, ob das Patronenlager frei ist, dann das Magazin entnehmen und durch Abdrücken das Schlagstück entspannen.
B) Erst das Magazin entnehmen, Verschluss öffnen, dann das Patronenlager überprüfen; wenn leer, die Waffe, soweit möglich, mit offenem Verschluss ablegen.
C) Erst entspannen, sichern, das Magazin entnehmen, ablegen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
39
Wie ist ein Revolver im Kaliber .357 Mag. zu entladen?
A) Trommel ausbauen
B) 1.Trommel ausschwenken bzw. Ladeklappe öffnen 2. alle Kammern entleeren
C) Trommel ausschwenken und eine volle Patrone entnehmen
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
40
Was ist hinsichtlich der Schussbereitschaft mehrläufiger Waffen zu beachten?
A) Wegen der automatischen Sicherung nichts.
B) Eine weitere Schussbereitschaft nach Abgabe eines Schusses ist möglich.
C) Ein erneutes Entsichern ist erforderlich.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
41
Dürfen aus Schusswaffen mit Beschusszeichen „SP“ oder „PN“ auch Nitro-Cellulose-Treibladungen verschossen werden?
A) Nein
B) Ja
C) Nur, wenn die Waffe auch das Zeichen „J“ trägt.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
42
Halbautomatische Pistolen mit Sicherung dürfen auf dem Schützenstand abgelegt werden...
A) gesichert und gespannt.
B) entladen und mit geöffnetem Verschluss.
C) mit sichtbarer Sicherung.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
43
Wie verhalten Sie sich beim Versagen einer Patrone Ihres Kleinkalibergewehres?
A) Die Waffe mit der Mündung mindestens 10 Sekunden in Richtung Geschossfang halten, dann die Waffe entladen.
B) Waffe öffnen und Patrone weit wegwerfen.
C) Waffe nach oben halten und auf das Brechen des Schusses warten.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
44
Wie wird eine Repetierbüchse beim Öffnen des Verschlusses auf dem Schützenstand gehalten?
A) Die Mündung der Waffe ist in Richtung Scheibe / Geschossfang zu richten.
B) Die Waffe ist senkrecht nach unten zu richten.
C) Beliebig, um eine möglichst bequeme Handhabung zu ermöglichen.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
45
Wie ist die Schusswaffe beim Laden zu halten?
A) Mit der Mündung zum Geschossfang.
B) So wie es die Schießaufsicht gerade möchte.
C) Fest in der Hand, damit der Rückschlag nicht die Waffe aus der Hand schlägt.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
46
Welche Sicherheitsregeln hat jeder Schütze immer zu beachten?
A) Keine Sicherung ist als absolut zuverlässig zu betrachten.
B) Waffen sind stets entladen zu transportieren und aufzubewahren.
C) Schusswaffen sind immer als geladen zu betrachten, solange man sich nicht persönlich vom Gegenteil überzeugt hat.
D) Der Lauf von Schusswaffen darf nie auf einen Menschen gerichtet werden.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
47
Woran erkennen Sie, dass die von Ihnen zu erwerbende Munition zu Ihrer Schusswaffe passt?
A) Kennzeichnung auf Schusswaffe und Munitionsverpackung / Patronenhülse identisch.
B) An den Beschuss- und Prüfzeichen auf Waffe und Munitionsverpackung.
C) An der Gebrauchsanleitung des Waffenhändlers.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
48
Wann dürfen Schützen mit dem Schießen beginnen?
A) Sobald die Aufsichtsperson den Schießstand öffnet.
B) Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen freigegeben hat.
C) Sobald Munition und Scheiben vorhanden sind.
Handhabung von Schusswaffen und Munition
Frage Nr.
49
Wer darf den freien Raum unmittelbar hinter dem Schützen betreten?
A) Zuschauer
B) Aufsicht
C) Schießleiter
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
04
Was darf zur pyrotechnischen Notsignalgebung verwendet werden?
A) Die Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm)
B) Signalwaffen mit Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB)
C) die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassenen sonstigen Notsignale.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
05
Welche Arten von Zündern werden bei Not-Handfackeln gewöhnlich verwendet und wie funktionieren sie?
A) Reibkopf-Zündung – funktioniert wie ein Streichholz, zündet mit einer Verzögerung direkt den Leuchtsatz (nicht mehr im deutschen Handel)
B) Luntenzünder – durch das Entzünden einer Lunte wird nach gewisser Zeit der eigentlichen Signalsatz gezündet.
C) Reißzünder – ein Draht im Inneren wird durch einen reibempfindlichen pyrotechnischen Anzündsatz gezogen, der dann den eigentlichen Signalsatz zündet.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
07
Was ist sicherheitstechnisch bei der Verwendung einer SeenotHandfackel zu beachten?
A) Die brennende Fackel nach Lee waagerecht so halten, dass versprühter Abbrand keine Verletzungen (Hand, Augen) verursacht oder das Boot/Schiff beschädigt.
B) Die brennende Fackel nach Luv waagerecht so halten, dass versprühter Abbrand keine Verletzungen (Hand, Augen) verursacht oder das Boot/Schiff beschädigt.
C) Gebrauchsanweisung beachten.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
08
Was ist sicherheitstechnisch bei der Verwendung einer SeenotHandfackel zu beachten?
A) Rauchsignale nur am Tage und bei geringen Windstärken verwenden.
B) Die Anzündung erfolgt durch eine Reißschnur, die unter einer abschraubbaren Schutzkappe liegt.
C) Nach der Zündung ist das Rauchsignal zur Leeseite außenbords zu werfen.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
09
Welche pyrotechnischen SeenotSignalmittel werden an Bord verwendet?
A) Signalraketen und Fallschirmraketen
B) Rauchtöpfe und Bengalische Feuer
C) Handfackeln und Rauchsignale
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
10
Zu welchem Zweck, außer der Signalgebung, kann die „Signalwaffe“ im Kaliber 4 (26,5 mm) noch verwendet werden?
A) An Silvester zum Abschuss von Leuchtfeuerwerk.
B) Als Abschussgerät für einen Trägerkörper zur Herstellung einer ersten Leinenverbindung.
C) Die Verwendung als Startpistole ist im Rahmen von Regatten erlaubt, wenn eine Schießerlaubnis vorliegt
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
12
Welche Farbe ist bei Signalraketen international als Notsignal zu verwenden?
A) Rot
B) Weiß
C) Grün
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
13
Wann dürfen Notsignale verwendet werden?
A) In Notfällen, wenn unter anderem Leib und Leben von Personen in Gefahr sind und dringend fremde Hilfe benötigt wird.
B) In Notfällen, wenn bedeutende Sachwerte in Gefahr sind und dringend fremde Hilfe benötigt wird.
C) Ausschließlich wenn alle anderen Kommunikationsmittel ausgefallen sind.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
14
Wie lang ist die Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale bei sachgemäßer Lagerung?
A) Die Verbrauchsdauer ist unbegrenzt.
B) Soweit auf dem einzelnen Gegenstand nichts anderes vermerkt ist, max. 3 Jahre.
C) Maximal 10 Jahre
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
15
Was verkürzt die durch den Hersteller vorgegebene Verbrauchsdauer pyrotechnischer Notsignale oder beeinträchtigt ihre sichere Verwendung?
A) Feuchtigkeit und Korrosion
B) hohe Lagertemperaturen
C) mechanische Beschädigung
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
16
Was machen Sie mit überlagerten pyrotechnischen Notsignalen?
A) Können über den Hausmüll entsorgt werden.
B) Über den Munitionshandel zurückgeben oder Delaborierbetrieben übergeben.
C) Können auch als Feuerwerkskörper verwenden werden.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
17
Wie lange dürfen Sie Signalmunition verwenden?
A) Drei Jahre ab Kauf im Fachhandel.
B) Fünf Jahre ab Herstellung im Werk.
C) Das Verfallsdatum ist auf der Munition und/oder der Verpackung angebracht.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
18
Wie darf Signalmunition entsorgt werden?
A) Durch Rückgabe an den Fachhandel.
B) Durch Abgabe bei einer Sondermüllund Gefahrstoffsammelstelle.
C) Öffnen der Patrone, Durchfeuchten des Inhaltes mit Wasser, dann wie b).
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
19
Wie ist pyrotechnische Munition während der Liegezeit im Hafen zu lagern?
A) Keine bestimmte Lagerung erforderlich.
B) Möglichst originalverpackt, kühl und trocken in einem Metallbehältnis mit Schwenkriegelschloss.
C) Die Munition darf keinesfalls an Bord gelagert werden.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
20
Wie ist an Bord eines seegehenden Schiffes im Hafen eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren?
A) In einem mit dem Schiffskörper sicher verankertem Behältnis aus Stahlblech. Die Tür muss mindestens 4mm dick und elektronisch oder mechanisch verriegelt sein (sog. Hamburger Kasten).
B) Die Signalpistole kann frei zugänglich an Bord gelagert werden.
C) Die Signalpistole darf keinesfalls an Bord gelagert werden.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
21
Wem kann zum Zweck der sicheren Aufbewahrung an Land die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) übergeben werden?
A) Einer Person mit bestandener Sachkundeprüfung.
B) Nur einem Berechtigten, z.B. mit Waffenbesitzkarte.
C) Einer zuverlässigen Person, die mindestens 18 Jahre alt ist.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
22
Wie ist an Land eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren?
A) In einem Behältnis der Sicherheitsstufe A (VDMA 24992).
B) In einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I. Bei Fortführung einer Nutzung eines Behältnisses der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, die vor dem 06.07.2017 begründet werden, kann dieses Behältnis weitergenutzt werden.
C) In einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
23
Wie ist eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) aufzubewahren, wenn sich die Yacht im Winterlager befindet?
A) Eine Aufbewahrung an Bord ist nur mit einer speziellen behördlichen Erlaubnis möglich.
B) Eine Aufbewahrung an Land in einem Behältnis der Sicherheitsstufe DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 oder I. Bei Fortführung einer Nutzung eines Behältnisses der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992, die vor dem 06.07.2017 begründet werden, kann dieses Behältnis weitergenutzt werden.
C) In einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
24
Wie ist an Land erlaubnispflichtige Munition aufzubewahren?
A) Munition darf nicht an Land aufbewahrt werden.
B) Es gibt keine Auflagen für die Aufbewahrung von pyrotechnischer Munition.
C) Mindestens in einem Stahlblechbehältnis (klassifizierungsfrei), das mit einem Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Verschluss gesichert ist, oder in einem gleichwertigen Behältnis.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
26
Wie ist die Signalmunition während der Fahrt zu lagern?
A) Wie bei einem längeren Aufenthalt im Hafen.
B) Zugriffsbereit in der Nähe der Signalwaffe.
C) Nicht zugriffsbereit, in größerer Entfernung zur Signalwaffe.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
27
Wozu berechtigt eine Waffenbesitzkarte (ausgestellt für das Bedürfnis als Inhaber eines seegehenden Schiffes)?
A) Mit entsprechendem Voreintrag zum Erwerb, sowie zum Besitz einer Signalpistole.
B) Zum Führen der Waffe an Land.
C) Zum Erwerb der zur Signalpistole gehörigen Munition bei entsprechendem Eintrag.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
29
Welche Signalwaffen darf der Inhaber eines Kleinen Waffenscheins führen?
A) Alle
B) Nur amtlich beschossene Signalwaffen im Kaliber unter 12 mm.
C) Nur Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen „PTB im Kreis“.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
30
Was haben Sie nach dem Erwerb einer erlaubnispflichtigen Signalpistole zu tun?
A) Innerhalb von 2 Wochen nach dem Erwerb habe ich der zuständigen Behörde den Erwerb schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen.
B) Waffenbesitzkarte der zuständigen Behörde zur Eintragung des Erwerbs mit entsprechenden Erwerbsnachweisen (Kaufvertrag, Überlassungsvertrag etc.) vorlegen.
C) Es ist keine weitere Handlung erforderlich.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
32
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole, Kaliber 4 (26,5 mm), erwerben zu können?
A) Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
B) Der Antragsteller muss zuverlässig, sachkundig und persönlich geeignet sein, und ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis vorlegen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist.
C) Es muss ein Bedürfnis vorliegen (Inhaber eines seegängigen Wasserfahrzeugs).
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
33
Wie kann ein Wassersportler nachweisen, dass ein Bedürfnis für den Erwerb einer Signalpistole vorliegt?
A) Durch Vorlage von Unterlagen, aus denen der Besitz eines seegängigen Wasserfahrzeugs (Kaufvertrag, Chartervertrag, Versicherungspolice, Standerschein, Internationaler Bootsschein usw.)
B) Durch Vorlage eines Sportbootführerscheins.
C) Durch Vorlage von Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit für Lehr- und Prüfungszwecke hervorgeht.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
34
Welche amtlichen Dokumente berechtigen zum Erwerb von erlaubnispflichtiger pyrotechnischer Munition?
A) Die Waffenbesitzkarte mit entsprechender Munitionserwerbsberechtigung.
B) Ein entsprechender Munitionserwerbsschein.
C) Ein Kleiner Waffenschein.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
35
Welche pyrotechnischen Seenotsignale können erlaubnisfrei erworben, aufbewahrt und verwendet werden von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben?
A) Die der Unterklasse P1, d.h. „Handfackeln rot“ und bestimmte Rauchsignale, Abschussgeräte ohne Schusswaffeneigenschaft.
B) Seenotsignalgeber mit einer Steighöhe von bis etwa 60 Metern (Signalgeber und ihre Munition, die nicht dem WaffG unterliegen)
C) Die der Unterklasse T2, d.h. „Signalraketen rot“, „Fallschirmsignalraketen rot“ und bestimmte Rauchsignale.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
38
Darf mit einem Bootsführerschein mit eingetragenem Befreiungsvermerk nach dem Waffen- und Sprengstoffgesetz Seenotsignalmunition im Kaliber 4 erworben werden?
A) Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit eingetragener Munitionserwerbsberechtigung für das Kaliber 4 erforderlich.
B) Nein, hierfür ist eine Waffenbesitzkarte mit einer eingetragenen Signalwaffe im Kaliber 4 erforderlich.
C) Ja, die Waffenbesitzkarte wird nur für den Waffenerwerb benötigt und dient als Legitimation für den Waffenbesitz.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
39
Welches ist das Zulassungszeichen für pyrotechnische Munition nach § 10 BeschG?
A) PTB im Kreis (PhysikalischTechnischen Bundesanstalt)
B) BAM-Zeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung)
C) Bundesadler, B (Böllerbeschuss)
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
40
Neben dem Zulassungszeichen (BAM) folgt zusätzlich eine Klasseneinteilung. Welche Klassen gibt es?
A) P 1 (Bsp.: Handfackeln)
B) SM 1 (Signalmunition der Klasse 1)
C) P 2 (Bsp.: Signalraketen bzw. Fallschirmsignalraketen mit einer Steighöhe von bis zu 300 Metern)
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
42
Welche Farben haben pyrotechnische Notsignale?
A) Leuchtsignale rot
B) Rauchsignale orange
C) Leuchtsignal gelb
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
44
Was ist bei steigenden Notsignalen zu beachten?
A) freies Schussfeld
B) Windrichtung und Abschusswinkel
C) keine entflammbaren Gegenstände im Gefahrenbereich
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
46
Woraufhin sind pyrotechnische Seenotsignale ständig zu überwachen, damit die Funktionsfähigkeit gewährleistet ist?
A) Verbrauchsdauer/Verfallsdatum beachten.
B) Auf Korrosion oder Beschädigung prüfen.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
48
Welche Steighöhe und Leuchtdauer haben Fallschirmsignalpatronen?
A) Steighöhe mindestens 300 m, Leuchtdauer mindestens 30 Sekunden.
B) Steighöhe mindestens 100 m, Leuchtdauer mindestens 10 Sekunden.
C) Steighöhe mindestens 50 m, Leuchtdauer mindestens 50 Sekunden.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
50
Wer darf pyrotechnische Notsignale der Klasse T verwenden?
A) Jeder, der damit anzeigen will, dass ein Seenotfall vorliegt, d. h. unter anderem, dass Gefahr für Leib oder Leben der Besatzung und daher die Notwendigkeit zur Hilfe besteht.
B) An Silvester dürfen die Signale uneingeschränkt verwendet werden.
C) Jeder, der damit anzeigen will, dass ein Seenotfall vorliegt, obwohl keine Notwendigkeit zur Hilfe mehr besteht.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
51
Wie lang ist die Brenndauer einer Seenot-Handfackel?
A) 5-10 Sekunden
B) 5 Minuten
C) 30 bis 60 Sekunden
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
53
Fallschirmsignalraketen und Handfackeln sind bei klarem Wetter unterschiedlich weit zu sehen. Welche Aussage/n ist/sind richtig.
A) Fallschirmsignalraketen werden verwendet, um weit entfernte Helfer auf eine Notlage aufmerksam zu machen und grob in die Richtung einzuweisen.
B) Handfackeln werden verwendet, um die genaue Position bei Annäherung kenntlich zu machen.
C) Handfackeln sind ausschließlich Nachts zu verwenden.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
55
Was bedeutet die Zahl „4“ bei der Kaliberangabe der Signalpistole?
A) Die Waffe verschießt Patronen mit einer Hülsenlänge von 4“ (Zoll).
B) Die Waffe verschießt Munition mit einem Geschossdurchmesser von 4 cm.
C) Die Zahl „4“ bezeichnet die Anzahl der Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein englisches Pfund (453,6 Gramm) wiegen. Das entspricht einem Laufinnendurchmesser von ca. 26,5 mm.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
56
Wann muss eine Signalpistole durch ein Beschussamt erneut geprüft werden?
A) Alle 3 Jahre
B) Alle 10 Jahre
C) Wenn wesentliche Waffenteile ausgetauscht oder instand gesetzt wurden
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
57
Wie hoch steigen Seenotsignalraketen bei senkrechtem Abschusswinkel?
A) Bis zu 50 Metern
B) Bis zu 300 Metern
C) Bis zu 200 Metern
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
58
Dürfen Sie den Lauf der Signalpistole mittels eines Stahlrohrs zur Leistungssteigerung verlängern?
A) Nein
B) Ja, ich muss die Signalwaffe dann aber durch ein Beschussamt neu beschießen lassen.
C) Ja, sofern der Rohrinnendurchmesser um mindestens dreizehntel (3/10) Millimeter größer ist als das Munitionskaliber und zudem das Rohr eine Wandstärke von mindestens 2 Millimetern aufweist und gasdicht ist.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
59
Brennen pyrotechnische Geschosse weiter, wenn Sie ins Wasser fallen?
A) Nein
B) Nur, wenn es sich um militärische Munition handelt.
C) Ja
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
60
Dürfen Sie pyrotechnische Gegenstände selbst herstellen und bearbeiten?
A) Personen mit bestandener Sachkundeprüfung dürfen pyrotechnische Gegenstände bearbeiten.
B) Nein, nur als Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz.
C) Jeder darf herstellen und bearbeiten.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
61
Welche pyrotechnischen Notsignale unterliegen dem Waffengesetz?
A) Die Signalpistole (Kaliber 4) und die hierfür bestimmte Munition (nur mit WBK).
B) Seenotsignalgeber mit einer Steighöhe von bis etwa 60 Metern (frei erwerblich ab 18 Jahre)
C) Handfackeln (frei erwerblich ab 18 Jahre)
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
62
Was kann die missbräuchliche Verwendung von Notsignalmitteln für Folgen haben?
A) Die missbräuchliche Verwendung stellt in Deutschland nur eine Ordnungswidrigkeit dar.
B) Die missbräuchliche Verwendung stellt in Deutschland ein Vergehen dar (Missbrauch von Notzeichen gemäß § 145 StGB und/oder Verstoß gemäß Waffengesetz).
C) Der Missbrauch kann auch weltweit enorme Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
63
Welche pyrotechnischen Seenotsignale unterliegen dem Sprengstoffgesetz?
A) Alle pyrotechnischen Seenotsignale, die nicht aus einer Signalpistole abgefeuert werden, wie Signalraketen, Handsignalraketen mit Fallschirm, Handfackeln und Rauchsignale.
B) Nur die Signale, in denen explosive Stoffe verwendet wurden.
C) Signalmunition im Kaliber 4
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
64
Welche pyrotechnische Gegenstände (Zulassungsklasse) unterliegen dem Waffengesetz?
A) BAM P I
B) BAM PM I
C) BAM PM II
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
70
Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Waffengesetz?
A) Alle Leuchtraketen, die einen eigenen Treibsatz beinhalten.
B) Alle Signalpistolen und Abschussvorrichtungen, sowie die für diese bestimmte Munition.
C) Alle steigenden Signale, die einen Durchmesser von mehr als 12 mm aufweisen.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
71
Welche pyrotechnischen Signalmittel unterliegen dem Sprengstoffgesetz?
A) Handfackeln und Rauchkörper
B) Handsignalraketen mit Fallschirm
C) Blitz-Knall-Patronen im Kaliber 4
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
73
Was ist zu tun, wenn die Patrone in der Signalpistole nach Abzugsbetätigung nicht gezündet hat?
A) Sofort eine neue Patrone laden und erneut versuchen zu schießen.
B) Waffe einem anderen Besatzungsmitglied geben, damit eine Fehlbedienung ausgeschlossen werden kann. Waffe nach frühestens 5 Minuten entladen.
C) Waffe in Schussrichtung belassen, über Kopf erneut spannen und nochmals abdrücken, bei erneutem Versagen die Waffe mit nach oben gerichtetem Lauf frühestens nach 1 Minute nach außenbords öffnen und den Versager herausgleiten lassen.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
74
Was machen Sie mit Munition, die beim versuchten Verschießen aus der Signalwaffe nicht gezündet hat (Versager)?
A) Wieder in die Originalverpackung zurücklegen.
B) An einer freien Stelle über Deck lagern.
C) Über Bord werfen.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
77
Wie ist eine Signalpistole an Land zu transportieren?
A) entladen, entspannt, gesichert
B) entladen, entspannt, von der Munition getrennt
C) entladen, verpackt, von der Munition getrennt
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
78
Wem dürfen Seenotsignalmittel dauerhaft überlassen werden?
A) Nur berechtigten Personen im Sinne des Waffen- oder Sprengstoffrechts.
B) Nur Waffenhändlern.
C) Jeder natürlichen Person.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
79
Wem dürfen Sie ohne Erlaubnis die Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm) nebst Munition vorübergehend überlassen?
A) Volljährigen Personen meines Vertrauens zur sicheren Aufbewahrung.
B) Feuerwehrleute
C) Charterern von seegehenden Wasserfahrzeugen, sofern der Besitz über die Waffe nach den Weisungen des berechtigten Überlassers erfolgt.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
81
Darf an Silvester mit Signalmunition Kaliber 4 (26,5 mm) geschossen werden?
A) Ja, aber nur durch den Erlaubnisinhaber selbst innerhalb der amtlich zugelassenen „Abbrennzeit“ (meist 18.00 – 02.00 Uhr), wenn keine brennbaren Objekte in der Nähe sind.
B) Ja, aber nur wie unter a) beschrieben. Zusätzlich muss der Schütze Inhaber des Kleinen Waffenscheins sein.
C) Nein, dieses Schießen bedarf einer besonderen waffenrechtlichen Erlaubnis.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
82
Wer darf während der Fahrt auf einem Gewässer oder See die Signalwaffe am Körper tragen (führen)?
A) Jedes Besatzungsmitglied.
B) Alle Inhaber einer Waffensachkundeprüfung.
C) Der verantwortliche Führer des Wasserfahrzeugs.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
83
Wer darf in Seenotfällen mit einer Signalwaffe schießen?
A) Jeder
B) Nur Inhaber einer Waffensachkundeprüfung.
C) Nur der verantwortliche Führer des betroffenen Wasserfahrzeuges.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
85
Für den Erwerb und Besitz welcher Signalwaffe benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde?
A) Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm).
B) Für Signalwaffen (SRS-Waffen), die kein Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen.
C) Signalwaffen (SRS-Waffen), die die Bauartzulassungszeichen „PTB im Kreis“ (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) tragen.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
86
Wodurch verliert ein Bootseigentümer das Bedürfnis zum Besitz einer Signalpistole im Kaliber 4 (26,5 mm)?
A) Wenn das Eigentum an einem seegehenden Boot/Schiff nicht mehr nachgewiesen werden kann.
B) Wenn der Sportbootführerschein seine Gültigkeit verliert.
C) Wenn er ins Ausland verzieht.
Not- und Seenotsignalmittel
Frage Nr.
89
Welche Behörde prüft pyrotechnische Seenotsignale und lässt sie zu?
A) Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
B) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
C) Der Technische Überwachungsverein (TÜV)